Sources regarding the Jews in the "Rothenburger Achtbuecher" (1273-1347)

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Rothenburger Achtbücher 1, Nr. 1

1274 August 10

Im Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts ist zum Jahre 1274 unter dem Tagesdatum In die sancti Laurenci [!] (1) vermerkt:

[1.] Auf Klage Michaels, eines Juden von Feuchtwangen, wegen gewaltsamer Besetzung einer Hofstatt und eines Hauses ist Ludwig, Vogt von Herrieden, geächtet worden: Ad querimoniam Michahelis, iudei de Fuhtewanch, pro curtili et domo violenter occupato sibi proscriptus est Ludewicus advocatus de Herrieden.

[2.] Auf Klage Schweblins, eines Juden von Windsheim, wegen der gewaltsamen Besetzung eines Grundstücks ist Ludwig von Lenkersheim, der Schwiegersohn Hermann Helwigs, geächtet worden: Ad querimoniam Sweblini, iudei de Windesheim, pro area sibi violenter occupata est proscriptus Ludewicus de Lenggersheim, gener Hernanni (2) [!] Helwici.

(1) Die Datierung befindet sich auf fol. 2r.

(2) Die Verwandtschaftsbezeichnung gener kann auch Schwager bedeuten. Da dort, wo sich im späten 14. und 15. Jahrhundert in Rothenburger Quellen die Verwandtschaftsverhältnisse nachvollziehen lassen, gener im Sinne von Schwiegersohn Verwendung fand, wurde auch hier dieser Verwandtschaftsbezeichnung der Vorzug gegeben.

Überlieferung:

Nürnberg, StA, Reichsstadt Rothenburg, Akten 487a, fol. 2v, Orig., lat., Perg.

  • Wehrmann, Rechtsstellung (1976), S. 118, Anm. 1.

Kommentar:

Bei dem Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts handelt es sich um das älteste Achtbuch im gesamten Reichsgebiet. Es umfasst auf 57 Pergamentblättern den Zeitraum von 1274 bis 1304. In diesem Zeitraum verhängte das Gericht mehr als 1.400 Achturteile, die im Wesentlichen aufgrund säumiger Schulden oder unterlassener Bürgschaftsverpflichtungen ausgesprochen wurden. 122 Urteile stehen in Zusammenhang mit Juden dahingehend, dass entweder jüdische Gläubiger gegen ihre christlichen Schuldner oder deren Bürgen klagten, oder christliche Bürgen gegen die Schuldner der Juden, um ihre geleistete Bürgschaft zurückzuerhalten.

Im zweiten, von 1311 bis 1355 reichenden Achtbuch sind auf 60 Pergamentblättern etwa 2.500 Achturteile festgehalten, davon 2.253 im hier behandelten Zeitraum bis 1347. Von diesen 2.253 Achturteilen wurden 496 von Juden erwirkt. Im Unterschied zum ersten Achtbuch werden allerdings fast nie die Gründe für die Erwirkung des Urteils genannt. Man wird jedoch davon ausgehen können, dass es - ebenso wie im ersten Achtbuch - fast ausschließlich um Schulden von Christen bei Juden ging. Bezüglich der Klagen von Christen untereinander wegen Schulden bei Juden lassen sich für das zweite Achtbuch keine Aussagen treffen. Lediglich in einem einzigen Fall wurde ein Jude mit der Acht belegt (RA01, Nr. 125).

(jmü.) / Letzte Bearbeitung: 14.03.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, RA01, Nr. 1, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/RA01/RA-c1-0001.html (Datum des Zugriffs)

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