Sources regarding the history of the Jews in the Archbishopric of Mainz (1348-1390)

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548 records in this corpus. Displaying record 11.

Ebm. Mainz 2, Nr. 9

1348 Dezember 9

Schwester Katharina (Katerina), Äbtissin des Klarissenklosters zu Klarenthal (Clarendal), und ihr gesamter Konvent bekunden, dass sie ein Maß (mat) ewiges Korngeld zu Wildsachsen (Wedelensasen) von dem Wirt Heinz (umme Heinzen wirt) und seiner Ehefrau rechtmäßig gekauft haben. Diese Gülte für das Kloster soll aus gutem Korn bestehen, das sowohl für Christen als auch Juden (1) akzeptabel ist (unde sollent uns weren bit gudeme korn, da bide man mag weren beide, iuden unde cristen). Fällig wird der Kornzins stets zwischen den beiden Frauentagen, zu liefern nach Mainz (Menze) in ein Haus oder zum Kloster, wie der Konvent es will. Bleibt die Leistung aus, sollen sich die Boten des Klosters zu dem Gericht begeben, in dessen Bezirk das Kornfeld liegt, und die Unterpfänder beanspruchen, die für die Gülte hinterlegt wurden und im Folgenden aufgezählt sind.

Siegelankündigung von Johann Kesteler (Cesteler), Pfarrer von Wildsachsen.

[…] gegeben […] von Godes geburte druzehenhundert iar, in dem echt unde vierzigesten iare, an deme dritten dage nach sancti Nicolai dage.

Rückvermerk:

von I mat korn zu wedelen sasen (14. Jh.)

(1) Was mit dieser Einschränkung genau gemeint war, ist schwer zu entscheiden. Für Getreide gelten im Prinzip keine Kaschrut-Vorschriften, doch können auch mit dem Verzehr von Getreide, je nachdem wann es ausgesät wurde, halachische Probleme verbunden sein; frdl. Auskunft von Frau Dr. Rachel Furst, München.

Überlieferung:

Wiesbaden, HStA, Abt. 18, U 40, Orig., dt., Perg.

  • Codex diplomaticus Nassoicus 1, 3, Nr. 2526, S. 249.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 9, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/CP1-c1-01em.html (Datum des Zugriffs)

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