Sources regarding the history of the Jews in the Archbishopric of Mainz (1348-1390)

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548 records in this corpus. Displaying record 52.

Ebm. Mainz 2, Nr. 47

1356 März 22

Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, dass er Baruch Seligmann, dessen Frau, die Kinder sowie das Brotgesinde der Familie ab Ostern auf zwei Jahre in seinem Dorf Rüdesheim im Rheingau (Rudensheim in dem Ringawe) als seine Juden und Bürger aufgenommen hat, wo sie wohnen mögen. Dafür sollen sie pro Jahr mit 10 Gulden von Florenz dienen. Gerlach wird sie treulich schirmen und rechtlich verantworten und es nicht dulden, wenn jemand mehr als die vereinbarte Leistung von den Juden verlangen sollte. Hat Baruch Seligmann seinen Zins, wie vereinbart, entrichtet, hat er das Recht des freien Zuges. Bleibt er allerdings nur acht Tage länger als festgeschrieben an seinem Wohnort, muss er vor dem Wegzug den Zins für ein ganzes weiteres Jahr bezahlen. Der Erzbischof fordert seinen Viztum im Rheingau sowie all seine Amtleute und Untertanen auf, die Juden zu beschirmen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Anno domini M. CCC. L.sexto, feria tercia post dominicam qua cantatur Reminiscere. (1)

(1) Die Nachricht von dieser Quelle beruht allein auf den Angaben Franz Joseph Bodmanns. Dessen Edition der Urkunde in seinen "Rheingauischen Alterthümern" erfolgte angeblich "aus der Urschrift". Damit kann jedoch nicht das Original, sondern, ausgehend von den charakteristischen Kürzungen, die Bodmann "wiedergegeben" hat, höchstens eine Abschrift gemeint sein, wie sie im entsprechenden Mainzer Ingrossaturbuch 4 zu erwarten wäre. Da sich eine solche dort aber nicht findet, könnte es sich bei diesem Dokument um eine der berüchtigten Fälschungen von Bodmann handeln.

Überlieferung:

Aufbewahrungsort unbekannt, dt. und lat.

  • Bodmann, Alterthümer 2 (1819), S. 713, Anm. 5.
  • Ziwes, Studien (1995), Nr. 9, S. 283;
  • REM 2, 1, Nr. 572, S. 137;
  • Codex diplomaticus Nassoicus 1, 3, Nr. 2811, S. 300;
  • Regesten zur Geschichte des Niederrheingaus, Nr. 35, S. 355 (zu Februar 27).
  • GJ 3, 2, S. 1281;
  • GJ 2, 2, S. 722;
  • Salfeld, Geschichte (1916), S. 155;
  • Schaab, Diplomatische Geschichte (1855), S. 98.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 21.08.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 47, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-005y.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

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