Quellen zur Geschichte der Juden in der Mark Brandenburg (1273–1347)

Zur Einführung1)

(von Jörn Roland Christophersen)

Inhaltsverzeichnis

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I. Das Untersuchungsgebiet

Die hier vorgestellten Quellen für die erste Phase des Corpusprojekts (1273–1347)2) beziehen sich auf die mittelalterliche Mark Brandenburg.3) Darüber hinaus werden diejenigen Nachweise berücksichtigt, in denen die Markgrafen von Brandenburg in unmittel­barem Handlungs­zusammenhang mit Juden nachgewiesen werden können oder die einen Bezug zur Mark Brandenburg und ihren Städten erkennen lassen4), sofern sie nicht bereits in anderen Teilcorpora bearbeitet werden.5) Dabei ist „die Mark Brandenburg” als Agglomerat diverser Herrschaften zu verstehen. Neben den aus unter­schiedlichen Dynastien stammenden Markgrafen übten adlige Herren, Bischöfe und Anrainer6) Herr­schaftsrechte in kleingliedrigen oder großflächigen Besitzungen aus, die von einer Arrondierung mitunter weit entfernt waren.
Im hier behandelten Zeitraum, wird eine Verdichtung jüdischer Siedlung in der Mark Brandenburg erstmals greifbar.

Die Mark Brandenburg erstreckte sich im Westen vom nördlichen Teil des gegenwärtigen Bundeslands Sachsen-Anhalt über einen Großteil des heutigen Landes Brandenburg und Aus­läufer Mecklenburg-Vorpommerns und Sachsens bis ins heutige Polen mit den Woiwod­schaften Lubusz und Westpommern, oder anders gesagt, in seiner größten Aus­dehnung in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts vom am weitesten westlich gelegenen städtischen Zentrum Salzwedel bis zur am weitesten östlich gelegenen Stadt Deutsch-Krone (Wałcz) über eine Entfernung von rund 360 Kilometern Luftlinie7), was erheblich weitere Reisestrecken bedeutete. Freilich führten diese durch ein Gebiet, das mit den jährlichen Hochwassern von Elbe und Oder eine Kommunikation über die Flussläufe hinweg für mehrere Wochen un­möglich machte.8)
Die Mark Brandenburg stellte keinen „einheitlichen, gar geschlossenen Verwaltungs­körper“9) dar. So erklärt sich die beibehaltene Einflusssphäre der wenigen Herren und Grafen10), die ihre Landesherrschaft neben und in enger Verwebung mit den Mark­grafen einer­seits und weiteren regionalen Potentaten andererseits aufrecht erhalten konnten. Die Herren von Lindow-Ruppin etwa sahen sich als den askanischen Markgrafen ebenbürtig an und erwiesen sich auch unter den späteren Dynastien als selbstbewusst Agierende. So verwundert es nicht, dass sie – stärker als dies beim Adel im Westen des mittelalterlichen Reiches zu beobachten ist – herrschaftliche Rechte über Juden „qua Status“ wahrnahmen, umgekehrt aber der Einfluss der landesherrschaftlich schwach aufgestellten Bistümer Havelberg und Branden­burg, möglicherweise auch Lebus, im Spiegel der uns heute bekannten Quellen als äußerst gering zu veranschlagen ist.11)
Zumindest für die Zeiten, in denen keine personelle Verbindung zum Reichs­oberhaupt bestand, war die Mark Brandenburg als deutlich königsferne Landschaft zu klassifizieren. Schon allein die Distanz zu den städtischen Zentren an Rhein und Main, in Franken und Schwaben verdeutlicht den Peripheriecharakter des Untersuchungsgebiets. Bereits die Askanier waren von direktem königlichen Einfluss unabhängig, war doch der auf der Dom­insel ansässige, königliche Burggraf Brandenburgs wohl bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts de facto verdrängt worden.12) Eine besondere Beziehung der Städte zum Königtum bestand erst wieder mit Einrichtung der Residenz Karls IV. in der bereits zuvor als Herrschaftssitz der Markgrafen genutzten Burg Tangermünde, wenngleich diese Bindung nicht bedeutend genug war, als dass Tangermünde nicht landesherrliche Stadt geblieben wäre.13)
Prägendes Element der hier bearbeiteten Zeitspanne auf politischer, landesherrlicher Ebene ist der erste von insgesamt drei Dynastiewechseln14): Die brandenburgischen Askanier starben aus, ein Interregnum und erhebliche Auseinander­setzungen zwischen Anrainern und Erbberufenen waren die Folge. Teilweise unklare Herr­schafts­verhältnisse boten Chancen für Veränderungen, insbesondere durch den Über­gang vormals landesherrlicher Rechte an Städte. Schließlich zeitigte der nur schwer durchzusetzende Übergang der Mark Brandenburg an die Wittelsbacher zwar den Beginn der Ein­führung von in Süd- und Westdeutschland bereits erprobten Verwaltungsformen, aber auch tiefer­gehende Verwicklungen in die reichsweiten Auseinander­setzungen zwischen Wittels­bachern und Luxemburgern, die in ihren greifbaren Folgen jedoch erst nach der hier relevanten Zeitspanne deutlicher zum Tra­gen kommen, etwa in der Auseinandersetzung mit dem und um den sogenannten Falschen Woldemar.15)
Auf struktureller Ebene waren Landesausbau, Ostsiedlung16) und Urbanisierung des hohen und auch des späteren Mittelalters konstitutive Elemente der Landesgeschichte. Der (teilweise strukturiert erfolgte) Aufbau von Gemeinschaften und Gemeinden, das (nicht nur reibungs­lose) Zusammenleben und ‑arbeiten städtischer Siedler mit slawischer Bevölkerung17) in Stadt und nahem Umland, der Versuch, durch die Gründung von Städten18) und Siedlungs­plätzen eine Landschaft zu erschließen und den An­sprüchen von geistlichen und weltlichen Fürsten, Adeligen und Aufsteigern, Stadtbewohnern und Glücksrittern gerecht zu werden, beschreiben die Kriterien für einen fruchtbaren Vergleich zwischen Alt- und Neusiedellanden.

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II. Überlieferungsgeschichte

a) Überlieferungsprobleme und Quellenlage19)
Brachte die zunehmende Verwaltungsdurchdringung im Untersuchungsgebiet zwar an und für sich günstigere Bedingungen hervor, nun auch das Schriftgut weltlicher Instanzen systema­tisch vorzuhalten, also Kanzlei, Registratur und Archiv auszubilden20), so wirkten einer reichen Überlieferung doch Sachverhalte entgegen, die als strukturelle Probleme zu bezeichnen sind. Im Vergleich zu den Altsiedellanden ist in der Mark Brandenburg deutlich weniger überkommenes Schriftgut durch die Tätigkeit von Landvögten/Landeshauptleuten bekannt.21) Abtrennungen durch Landesteilungen und Umstrukturierungen taten ein Übriges zu einer von Anfang an als kompliziert zu bezeichnenden Überlieferungsbildung.22) Friedrich Beck beschrieb die Hauptprobleme der Quellenlage zur brandenburgischen Geschichte mit der Gemengelage dreier vorrangiger Aspekte, nämlich: 1. spätes Einsetzen der Über­lieferung, 2. disparate Überlieferungslage und 3. eine hohe Verlustquote, als „Spezifikum der Quellen­lage zur brandenburgischen Landesgeschichte.“23)
Können geistliche Institutionen und religiöse Gemeinschaften für die Verhältnisse der Mark Brandenburg relativ gut in Schriftquellen verfolgt werden24), so ist die gesamte Urkunden­überlieferung doch deutlich weniger zufriedenstellend, geradezu dünn, vor allem dann, wenn der Vergleich mit anderen Landschaften des Alten Reiches gesucht wird.25) Die Besetzung des Markgrafen-Amtes durch Angehörige süddeutscher Dynastien, wie etwa der Wittelsbacher, brachte es mit sich, dass als relevant zu erachtendes Schriftgut vornehmlich landesherrlicher Ver­waltung auch in süddeutsche und österreichische Archive gelangte.26)
Insbesondere der Neumark wird eine dünne Überlieferung attestiert27), hier waren Registratur und Archiv von geringster Dauer oder zeitweise auch gar nicht vorhanden. Die Verbringung von Dokumenten der seit 1402 und bis 1455 zum Deutschen Orden gehörigen Neumark auf die Marienburg und späterhin nach Wien (DOZ) sowie der Korrespondenzen (über Königsberg/Pr.) nach Berlin (OBA = XX. HA des Geh. StA Preußischer Kulturbesitz) legt darüber Zeugnis ab.28) Schließlich sind Kriegsverluste, herrührend von lokalen Auseinandersetzungen über den Dreißig- und den Siebenjährigen Krieg (insbesondere in der Neumark)29) bis hin zum Zweiten Weltkrieg (mit den intensiven Kampfhandlungen der letzten Kriegswochen auf vormals Kurmärkischem Boden und Luftangriffen/Bombardements), für das Zusammenschrumpfen der Überlieferung verantwortlich.30)

Erhebliche Verluste hatten ganz besonders die Berliner Einrichtungen im Zweiten Weltkrieg hinzunehmen.31) Doch sind die Institutionen der Hauptstadt längst nicht die einzigen, die von Kriegsschäden und -folgen betroffen waren. Gerade der Verbleib von Beständen früherer Stadtarchive im Gebiet der Neumark ist teilweise noch unklar.32)
Die Brandenburgische Überlieferung war nach dem Zweiten Weltkrieg – also auch zu Zeiten der deutschen Teilung – nur schwer zugänglich und hatte zudem unter massiven Kriegs­verlusten gelitten.33) Der Wegfall beispielsweise größerer Teile der branden­burgischen Familien-, Guts- und Herrschaftsarchive ist letztlich nicht ausschließlich auf die Zerstörungen während des Zweiten Weltkriegs, sondern weitgehend auch auf den Abriss einer Verwahrungs­kontinuität zurückzuführen: mit der Bodenreform im Herbst 1945 war eine Sorge für die – ohnehin schlecht erschlossenen – Bestände durch die vorherigen Besitzer un­möglich geworden; Raub, mutwillige, notgedrungene oder fahrlässige Zerstörung von Kultur­gütern wurden vielfach nicht verhindert.34)
Uwe Schaper wies darauf hin, dass schließlich die Verordnungen über das Staatliche Archiv­wesen der DDR eine spezifische Archivlandschaft manifestierten.35) Die Konzentration von Archivgut in Zentralarchiven führte etwa auch zur Verbringungen kommunalen Schrift­guts in das Staatsarchiv Potsdam zur Rekonstruktion eines Archivs der Kurmärkischen Stände in den 1960er Jahren.36)
Eine umfassende Darstellung der Überlieferungsgeschichte aller Archive vormals überwiegend deutschsprachiger Gebietskörperschaften östlich von Saale, Elbe und Böhmerwald unter Berücksichtigung von Verlusten, nicht nachvollziehbarem Verbleib und neuen Verzeichnungen bleibt vorerst wohl ein großes Desiderat. So ist die Arbeit mit den Quellen zur Geschichte der Mark Brandenburg nicht unergiebig, aber kompliziert.
Was für die Überlieferung der sogenannten allgemeinen Geschichte gilt, ist – mutatis mutandis – auch auf die Quellenlage zur Geschichte der Juden in der Mark Branden­burg zu übertragen. Insbesondere im Vergleich mit dem Westen und Süden des Reichs ist sie alles andere als hervorragend, die Anzahl der überlieferten Stücke aus jüdischer Provenienz, vor allem hebräischer Quellen, und der Anteil der heute noch archivalisch nach­weis­baren Belege an der Gesamtmenge der relevanten Quellen sind erschreckend gering.37)

b) Hauptüberlieferungsstränge
Zu erwarten ist die für diese Zwecke relevante Überlieferung einerseits in den zentralen Archiven (vor allem im Geheimen Staatsarchiv als dem zentralen Archiv des Preußischen Staates, im Landeshauptarchiv Potsdam mit seiner Überlieferung der Stände und dem Landesarchiv Berlin), andererseits auch in den Kommunalarchiven mit mittelalterlicher Überlieferung.
Das Brandenburgische Landeshauptarchiv in Potsdam verwahrt von allen für den Zeitraum bis einschließlich 1347 berücksichtigten Archiven die meisten der hier angeführten Quellennachweise, sei es in Form von Originalurkunden oder in Abschriften. Es folgen die eigenständigen Stadtarchive (Salzwedel, Stendal, Brandenburg und Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums Spandau).38) Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, das Landesarchiv Berlin und die Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz (Handschriftenabteilung) verwahren ebenfalls Archivalien, die im Teilcorpus zu berücksichtigen waren. Archive geistlicher Institutionen sind nur marginal vertreten (Domstiftsarchiv Brandenburg).
Bislang wurde einer Reihe von Quellennachweisen bei der Regestierung kein Archivort zugeordnet, wenn keine verlässlichen Angaben vorlagen. In diesen Fällen wurde die Überlieferung als unklar gekennzeichnet. Es ist somit nicht auszuschließen, dass künftig sowohl Angaben über die Überlieferung in Kopien und Registern (etwa in den sog. Lehnskopialbüchern, Rep. 78 und Rep. 78a des Geh. StA), aber auch noch erhaltene Urkunden aus Beständen der Kommunal- und Zentralarchive zu ergänzen sind. Wahrscheinlich ist vielmehr, dass Angaben zu mir bis auf Weiteres unklarer Überlieferung präzisiert werden können, leider wohl häufig hin zu einer Gewissheit des Verlusts.
Hinsichtlich der Zeugnisse, die Juden in oder aus der Mark Brandenburg erwähnen, aber in keinem der als natürlichen Nachfolgern der Mark Brandenburg anzusehenden Gebiets­körper­schaften zugeordneten Archive aufbewahrt werden, sind etwa das HHStA Wien39) oder auch das HStA München40) zu nennen. Darüber hinaus sind Belege aus weiteren Archiven für die Geschichte der Juden in der Mark Brandenburg relevant, so etwa Stücke aus dem StadtA Braunschweig. Ein Zinsregister nennt beispielsweise für das Jahr 1320 die Juden Jacob von Prenzlau und David von Stendal: "Uppe der Jodhen strate. [...] Jacob de Prinzlaw xxi sol. [...] David de Stendale I tal...."41) Da dieser archivalische Beleg jedoch nicht ausschließlich branden­burgische Juden in Braunschweig nachweist und die Quellen aus und zu Braunsch­weig von Josef Dolle und Henning Steinführer bearbeitet werden, kann hier auf eine Berück­sichtigung verzichtet werden. Wie bereits erwähnt, wird mit Verweisen auf die einschlägigen Quellen in anderen Teilcorpora gearbeitet, künden diese doch beispielsweise von Siedlungs­veränderungen und Migrationsvorgängen.42)
Schließlich ist auf die Spezialcorpora zu bestimmten Quellen hinzuweisen. So wird das Responsum Meirs von Rothenburg (MaHaRam), das vor 1293 an die Judengemeinde in Stendal erging43), bereits im Teilcorpus zu Responsen, also angeforderten, hebräischen Rechts­gutachten zu Gemeindeorganisation und rituellen Fragen bearbeitet.

c) Quellentypen und ihr Anteil am Teilcorpus
Aufgeführt werden sämtliche historische unmittelbar verwertbaren Quellenbelege zu Juden (bis hin zum Nachweis einer Ortslagenbenennung), unabhängig von etwaiger Formel­haftigkeit oder verminderter Rechtskraft. Nicht berücksichtigt wurde hingegen eine Vielzahl von Quellen, die zunächst keine konkrete Verbindung zu Juden aufweisen, aber dennoch für Juden von Belang gewesen sein dürften, etwa weil sie alle Bewohner einer Stadt, einer Vogtei, der gesamten Mark Brandenburg etc. oder bestimmte Berufsgruppen (etwa Fernhändler oder produzierendes Gewerbe) betraf oder aber weil durch sie die Schaffung äußerer Um­stände dokumentiert ist, die sich mittelbar oder unmittelbar auf den Alltag eines oder mehrerer Juden auswirkte.44)
Nicht allein auf einen Mangel in der Überlieferung zurückzuführen ist es, dass alle ab der Mitte des 13. Jahrhunderts nachweisbaren Juden im Untersuchungsgebiet aus­schließlich in städtischen Kontexten begegnen, boten die Städte doch nicht nur wirtschaftliches und soziales Potential und Kapital, sondern sie waren auch im Stande, eine gewisse Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Neben den lateinischen Urkunden und lateinischen Eintragungen in serielles Schriftgut sind die Quellen volks­sprachig, überwiegend in niederdeutschen Dialekten oder nieder­deutsch beein­flussten mittel­deutschen Dialekten überliefert. Hebräische Quellen liegen vor allem mit den Grabsteinen aus der Spandauer Zitadelle vor. Anhaltspunkte für jüdische Gemeinde­archive oder Überreste solcher, wie sie aus anderen Regionen – etwa aus Frankfurt am Main und der Wetterau (bearbeitet von David Schnur) – nachzuweisen sind, existieren für den gesamten Bereich der Mark Branden­burg zumindest im hier vorgestellten Zeitraum nicht. Hebräische Rückvermerke wurden zwar gezielt gesucht, für den Bearbeitungszeitraum jedoch nicht gefunden.
Das Gros der überlieferten Judenbelege befindet sich in dem Material, das am ehesten als urkundlich oder auf urkundliche Schriftstücke zurückgehend zu bezeichnen ist. Freilich sind viele der Originalurkunden verloren. Die Überlieferung erfolgte dann über Kopiare, Konzepte, Register, moderne Abschriften oder Editionen. Häufig ist also auch nicht mit Sicherheit zu entscheiden, ob es je zu Ausfertigungen kam. Aussteller sind überwiegend die Fürsten, also vor allem die Markgrafen von Brandenburg, aber auch die Grafen von Lindow, der Erzbischof von Magdeburg, weitere Adlige und Stadtgemeinden. Ausstellende Juden begegnen zunächst nicht. Ein einziges Mal stellt der König, in diesem Fall Ludwig der Bayer, ein Diplom aus.45)
Sind aus der ohnehin mit nur acht Nummern schwach repräsentierten Zeit vor 1300 serielle Quellen noch nicht von Belang46), so gewinnen sie das 14. Jahrhundert hindurch doch an Bedeutung. Das gilt nicht nur für die Stadtbücher im weiteren Sinne, also kommunales Schrift­gut unterschiedlicher Provenienz, sondern auch für die Ein- und Ausgangsregister des Landes­herrn und seiner Funktionsträger. So ist an dieser Stelle die besondere Stellung der sogenannten Lehnskopialbücher hervorzuheben. Diese sind von exzeptioneller Bedeutung für die Über­lieferung in der Mark Brandenburg. Deren erhaltene Exemplare befinden sich heute in den Beständen Rep. 78 und Rep. 78a der I. Hauptabteilung des Geheimen Staatsarchivs in Berlin.47) Eine Überprüfung der häufig nicht hinlänglich sorgfältig (und überdies mitunter entlegen) edierten Eintragungen48) in die Register49) und Kopiare, die die ältere Forschung häufig unter dem Sammelbegriff der Lehns­kopialbücher zusammenfasste, konnte nur in Einzelfällen durchgeführt werden, auf eine Autopsie aller bei Riedel gedruckten und auf Grundlage von Indizien den "Lehnskopialbüchern" zuzuordnenden Quellen musste aufgrund der komplizierten Struktur der teils umfangreichen Bände aus (arbeits-)ökonomischen Gründen zunächst verzichtet werden.
Unter den Stadtbüchern sind die ohnehin in der Mark nicht sonderlich häufig überlieferten Bürgerbücher zunächst nicht von Relevanz. Interessant ist allerdings die Beschäftigung mit Rats­protokoll­büchern. So erweist sich das frühe, eigentlich als Ratsbeschlussbuch der Stadt Stendal angelegte, im Laufe der Zeit jedoch auch für andere Zwecke genutzte Stadtbuch des Stendaler Stadtarchivs50) regelrecht als Fundgrube für Judenbelege, die anderweitig nicht über­liefert sind und hier im Volltext ediert werden.51)
Das Gildebuch der Gewandschneider derselben Stadt52) ist zwar deutlich jünger, fixiert jedoch auch ältere Statuten. Dass hier eine auf das Jahr 1301 datierte Ausschlussklausel gegenüber Juden53) festgehalten wird, verdeutlicht die besondere Relevanz desjenigen Schriftguts, das auf den ersten Blick nicht als bedeutsam erachtet wird. Das Archiv der christlich-sakral geprägten Handwerkervereinigung bildet also eine Überlieferung einer städtischen Provenienz, in der die Erwähnung von Juden nicht selbstverständlich erscheint.
Auch der Salzwedeler "Liber debitorum" beispielsweise54), in Gänze durch Joachim Stephan ediert55), erlaubt einen durch die übrige Überlieferung in dieser Form mitunter nicht möglichen Blick auf die Übergabe von Liegenschaften in städtischen Wohnlagen und bezieht sich mehrfach auf die Judenstraße oder den Judenhof, in den Quellen als platea, vicus oder curia iudeorum bezeichnet. Weiterhin existieren Einträge, die Juden nennen.
Die städtischen Originalurkunden und Stadtbücher werden in einigen Fällen ergänzt um einmalige Abschriften­sammlungen, angefertigt durch die ersten Archivare und insbesondere die lokale Geschichte erforschende Gelehrte. Hier seien lediglich die Kopiare Rothers in Branden­burg an der Havel stellvertretend für alle weiteren angeführt. Als Besonderheit der märkischen Überlieferung darf die relativ hohe Anzahl derjenigen Schriftstücke gelten, die sich mit der Regelung des Schlachtwesens auseinandersetzen56) und deren Anteil an der Gesamt­überlieferung der Quellen zur Geschichte der Juden für den ersten Bearbeitungs­zeitraum signifikant ist.
Die berücksichtigten Quellen illustrieren das gesamte Spektrum von Beziehungen der Juden zu Landesherren und Städten bis hin zu den Handwerkern und Konsumenten respektive Endabnehmern gewerblicher Produktion.

d) Anmerkungen zum Editionsstand
Ein Großteil der im Teilcorpus erfassten Quellen – massive Quellenverluste der Druck­vorlagen sind (wie bereits erwähnt) während des Zweiten Weltkrieg respektive nach dessen Ende zu verzeichnen – ist in Riedels Codex diplomaticus Brandenburgensis (1838–1869), kurz CDB, ediert. Dass dieses Werk heutigen Editionsansprüchen nicht mehr genügt57), sei hier lediglich ergänzend festgehalten.58)
Bereits die Beiträge von Hans Lichtenstein (dem späteren Zvi Avneri)59) und die Orts­artikel der GJ 2 boten dann gleichsam eine Verzeichnung damals als relevant erachteter Quellen. Zudem hat Joseph Landsberger in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts die Regesten zur jüdischen Geschichte aus Riedels CDB zusammengestellt und kurze Abhandlungen verfasst, die er als Ergänzung der Wiener'schen Regesten60) verstanden wissen wollte.61) Der Beitrag Winfried Schichs zum "Probelm der Juden"62) bietet ebenfalls eine Übersicht über Quellen und Fragestellungen, die bei der Bearbeitung der jüdischen Geschichte Brandenburgs und des östlichen Mitteleuropa mit viel Gewinn herangezogen werden kann und zudem die Skizze einer möglichen Siedlungsgeschichte der Juden enthält.63)
Darüber hinaus ist – wie oben gezeigt – die Überlieferung serieller, bislang nicht erschöpfend bearbeiteter Quellen städtischer Provenienz noch immer Fund­grube für einzelne, der Forschung bisher nicht bekannte (oder auch unberücksichtigt gebliebene) Quellen. 64)
Zu dem mehrbändigen Werk „Quellen zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer“ unter der Federführung Stefi Jersch-Wenzels und Reinhard Rürups65) ist an­zumerken, dass die Angaben zum Mittelalter weder vollständig sind noch einen unproblema­tischen Zugriff erlauben. So werden in Bd. 5, Nr. 4198‑4329, zwar Auszüge aus Riedels CDB präsentiert, jedoch keine weiteren Angaben dazu gemacht, wo die Archivalien im Original aufbewahrt sein könnten. Es handelt sich hierbei also lediglich um eine Kompilation der bei Riedel gedruckten Quellen mit Judenerwähnung, meist unter Ver­wendung des beim Druck gebotenen Kurzregests, jedoch nicht ohne Ungenauigkeiten.66) Die Aus­sage jedoch, dass Riedel seine Angaben "in der Regel aus den Beständen des GStA entnommen hat"67), mag zwar hinsichtlich der von den entsprechenden Bearbeitern nicht berücksichtigten Lehns- und Kopialbücher zutreffen, sie vermittelt jedoch den Eindruck, als seien die angeführten Quellen­nachweise mit dem GStA in Verbindung zu bringen. Das trifft außer für einen relevanten Ein­trag aus dem Bestand "Märkische Ortschaften" (ebd., Nr. 4193) jedoch für die gesamte städtische Überlieferung nicht zu. Bei aller Kritik dienen die Kurzregesten jedoch einer ersten Orientierung auch über die mittelalterlichen Quellen und werden daher in der Auflistung der Regesten­literatur zu den entsprechend Belegen angeführt.
Angesichts der bereits dargelegten Bedeutung serieller Quellen – möglicherweise auch für eine Vervollständigung des Teilcorpus‘ – ist auf die herausragende Bedeutung der Fortführung und Zu­gänglichmachung des seit den 1970er Jahren durch die Staatliche Archivverwaltung der DDR in Zusammenarbeit mit der Hansischen Arbeitsgemeinschaft betriebenen und zur Vorbereitung des Index Librorum Civitatum mediae et infimae aetatis am Lehrstuhl für mittelalterliche Geschichte an der Universität Halle-Wittenberg weitergeführten Projekts zum Stadtbuchinventar hinzuweisen. Es erlaubt Einblicke in eine reiche Stadtbuch­überlieferung im Osten des mittelalterlichen Reiches, die freilich in dessen Süden, also in den heutigen Bundesländern Thüringen und Sachsen und auch in dem nicht-altmärkischen Teil Sachsen-Anhalts, ungleich dichter ist als im hier berücksichtigten Raum.68)
Eine herausragende Stellung im Teilcorpus nehmen die in der Spandauer Zitadelle „konservierten“ jüdischen Grabsteine ein, die von Michael Brocke herausragend ediert und kommentiert wurden69), nachdem sie seit Ende der 1950er Jahre bei Bauarbeiten freigelegt wurden. An weiteren dinglichen oder archäologischen Zeugnissen sind des Weiteren die Judensaudarstellungen zu nennen, die mit der Abbildung in Brandenburg an der Havel einen der ältesten – wenn nicht den ältesten – Vertreter in Brandenburg haben (mit einiger Wahrscheinlichkeit entstanden um 1230/40). 70) Dieses Bildnis und ein jüngeres aus Eberswalde finden hier jedoch gemäß den Richtlinien des Projekts keine Berücksichtigung.

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III. Die Quellenpräsentation im Corpusprojekt

a) Anmerkung zum Umgang mit Forschungsliteratur
In aller Kürze sei an dieser Stelle der Umgang mit der zur Verfügung stehenden Literatur erläutert; ein kurzer Abriss zur Forschungslage findet sich bereits in meinem Aufsatz zu jüdischen Friedhöfen und Friedhofsbezirken in der Mark Brandenburg.71) Die Anführung von Sekundärliteratur im Regest bezieht sich häufig auf nicht mehr als einige wenige Sätze zur betreffenden Quelle; auch die Erwähnungen in der noch als Standard­werk zur Geschichte der Juden in der Mark Brandenburg zu bezeichnenden Arbeit Werner Heises72) sind häufig nur recht kurz, dafür meist unter verschiedenen Aspekten ausgewertet und generell weiterführend. Im direkten Vergleich hiermit erscheint die an und für sich verdienst­volle Arbeit Eugen Wolbes73) deutlich weniger ergiebig und wurde dementsprechend nicht in den Literaturangaben angeführt.
Mehrere Quellen des hier vorzustellenden Teilcorpus zog Georg Caro bereits für den zweiten Band seiner Sozial- und Wirtschaftsgeschichte heran.74) Auch die Abhandlung Georg Sellos zum Neumärkischen Judenprivileg Ludwigs des Älteren75) ist durchaus geeignet, gleich mehrere Quellen zu erschließen, wenn auch die Einengung auf in erster Linie rechts­historische Aspekte als überholt gelten darf. Auf die Anführung der Erwähnungen von Juden in der „Historischen Beschreibung“ durch Johann Christoph und Bernhard Ludwig Bekmann76) wird in der Regel verzichtet, es sei denn, dass dort Volltextwiedergaben oder Teileditionen erfolgten.
Auch die Angaben zu Spandau bei Dilschmann77) oder auch bei Daniel Friedrich Schulze78) gehen in der Regel nicht über eine kurze Zusammenfassung von Inhalten hinaus, und bieten meist weder eine Verknüpfung mit weiteren Umständen noch eine Interpretation. Dennoch sind sie in der Sekundärliteratur aufgeführt, kommt doch beispielsweise diesen, noch über­wiegend in Manier der Chronikverfasser arbeitenden Historiographen insofern besondere Bedeutung zu, als sie – quasi exklusiv – Quelleninhalte nach den Originalen überliefern, die der heutigen Forschung nicht mehr zugänglich sind.79)

b) Zur Präsentation der Quellen
Das bei Riedel (CDB) edierte Urkundenmaterial wurde in der Regel an den Originalen über­prüft, sofern es möglich war, die Überlieferung zu ermitteln. Dabei wurde erstmals konsequent auch auf eventuelle hebräische Rückvermerke geachtet. Freilich war in diesem Bereich Voll­ständigkeit nicht zu erlangen. Auf eine systematische Bearbeitung von Nachlässen der zahlreichen Historiographen, Historiker und Heimatforscher, die über die Mark Brandenburg gearbeitet haben, wurde verzichtet.
Insgesamt befinden sich in dem Teilcorpus 132 Regesten, darunter zwei Sammelregesten: zum einen zu Grabsteinen, die aufgrund ihres fragmentarischen Erhaltungszustandes für eine präzise Datierung nicht genügend Material liefern80) und zum anderen zu mehreren Privilegien für Juden in Stendal, von denen lediglich eines genau datiert werden kann und die anderen diesem zwar ähneln, nicht jedoch eigene Datumsangaben tragen.81)
Das vorliegende Teilcorpus bietet neun Editionen82) bis dato nicht oder äußerst unzuverlässig gedruckter oder aber schwer zugänglich edierter Quellen einschließlich Teileditionen der für die Geschichte der Juden vorrangig relevanten Passagen, etwa in Stadtbucheinträgen.
Ein Großteil der Regesten entfällt auf Urkunden (57 Stück) verschiedener Ausfertigungs­stufen, die im Original oder als Konzept überliefert sind oder aber zuverlässig aus Registern und Ab­schriften erschlossen werden konnten. 36 Regesten geben Grabstein­inschriften wieder, allesamt aus dem Spandauer Grabsteincorpus. Dass 33 Regesten aus der seriellen Überlieferung generiert wurden, also Inhalte aus Stadtbüchern im weiteren Sinne (inkl. Statuten) und Amtsbüchern wiedergeben, unterstreicht den besonderen Stellenwert serieller Quellen und macht gleichzeitig deutlich, dass die nachlässige Behandlung dieser Quellen in der älteren Forschung sowie bei älteren Editionsvorhaben eine Fülle von Erkenntnischancen ungenutzt ließen. Mit lediglich sechs Quellen, deren Inhalt aus der Literatur erschlossen, deren Herkunft jedoch unklar ist, oder die aus Zusammenstellungen chronikalischen Charakters hervorgehen, fällt diese Gruppe mit wenig mehr als 4,5 Prozent kaum ins Gewicht.
Als prominentestes Stück darf die Quelle zu Nummer BR01-0008, die sogenannte Stendaler Judenordnung von 1297 April 4 gelten. Sie ist allerdings keine Judenordnung, wie sie die Frühe Neuzeit kennt; vielmehr handelt es sich um ein landesherrliches Privileg für mehrere Juden, die in der Stadt Stendal ansässig waren. Die vielfache Nennung und Edition hat die bisherige Forschung – geprägt von einem rein normativen Blick auf das Schriftstück – häufig dazu verleitet, seinen Stellenwert für die gesamte Geschichte der Juden in der mittel­alterlichen Mark zu überhöhen. Daraus folgte die Annahme, dieses Privileg sei Grundlage der größere Verwaltungseinheiten betreffenden Privilegien gewesen.
Eine ursprünglich auf 1342 datierte Urkunde mit Erwähnung der Spandauer Synagoge und weiterer Gemeindeeinrichtungen (D. F. Schulze/Dilschmann)83) wurde von Joachim Pohl später datiert84) und erscheint daher im ersten Teilcorpus für die Zeit bis 1348 nicht. Nichtsdestoweniger liegt mit dem von mir bearbeiteten Teilcorpus erst­mals eine systematische Dar­stellung der für die Geschichte der Juden in Brandenburg bis 1347 relevanten Quellen unter Berücksichtigung städtischen Schriftguts vor.85)

c) Die Grabsteininschriften
Die als Baumaterial an der Spandauer Zitadelle spoliierten jüdischen Grabsteine wurden seit den späten Fünfzigerjahren des 20. Jahrhunderts zutage gefördert. Das so entstandene Corpus umfasst rund 70 Fragmente und weitgehend erhaltene Grabsteine, deren ältester auf das Jahr 1244 datiert wird (Grabstein des Jona b. Dan). Der jüngste der bislang bekannten, datierbaren Grabsteine wurde 1473/74 für einen Kalonymos b. Mosche haLevi gesetzt.
Die Regestierung aller Grabsteine erfolgt auf Grundlage der Edition Die mittelalterlichen jüdischen Grabmale in Spandau86), die auch die verlässlichste Visualisierung bietet. Von besonderer Bedeutung ist dies, da sich der Erhaltungszustand der Grabsteine kontinuierlich verschlechtert. Auf die derzeit ungünstige Unterbringung der meisten Grabsteine wurde jüngst erneut mit einem Appell zur sachgemäßen Lagerung und musealen Präsentation reagiert.87)
Generell ist zu den in Spandau aufgefundenen Grabsteinen und einer historischen Ein­ordnung dieses Corpus‘ die Einleitung der Edition durch Michael Brocke und andere, sowie die dort angegebene Literatur heranzuziehen.88) Im Regest wurde als Ausstellungsort89) – mit der bisherigen Forschung – Spandau vermutet (gekennzeichnet also als: [Spandau]), eine begründete, relativ wahrscheinliche Annahme, obwohl ein Beweis dafür, dass die in Spandau aufgefundenen Grabsteine auch tatsächlich von einem Spandauer Fried­hof stammten, bislang nicht erbracht werden konnte.90) Hinsichtlich der An­gabe der Sterbe­jahre wurde im Regest das Jahr nach Erschaffung der Welt (also gemäß traditionellem jüdischen Kalender) angegeben, in der Anmerkung und der Angabe des Sortier­datums jedoch die „common era“-Datierung. Hinzuweisen ist darüber hinaus darauf, dass die Datumsangabe auf dem Grabstein meist nach der kleinen Zählung erfolgt, das Jahrtausend – in diesem Falle das sechste – somit nicht explizit genannt wurde.

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  1. Eine monographische Darstellung der Geschichte der Juden im mittelalterlichen Brandenburg erfolgt künftig in: Christophersen, Jörn Roland, Studien zur Ge­schichte der Juden im Osten des mittelalterlichen Reiches – Das Beispiel der Mark Branden­burg (Dissertationsvorhaben – Arbeitstitel). An dieser Stelle sei den Heraus­gebern des Corpus, Herrn Prof. (em.) Dr. phil. Dr. h.c. Alfred Haverkamp und Herrn Dr. Jörg Müller, herzlich für die Chance gedankt, an einem Großprojekt dieser Art mitzuwirken und für Fragen und Probleme stets ein offenes Ohr zu haben. Ausdrücklich danken möchte ich darüber hinaus auch meinen Trierer Kollegen, Herrn Dr. Christoph Cluse und Herrn David Schnur, die mich bei Transkriptionen und zahlreichen Fragen beraten und tat­kräftig unter­stützt haben. Frau Sarah Jochum, studentischer Hilfskraft im Corpus-Projekt, sei an dieser Stelle dafür gedankt, dass sie bei einem Teil der Regesten die Formatierung einiger Literatur- und Registereinträge besorgt hat. »
  2. Vgl. zur Einschätzung der Relevanz dieser Epoche zuletzt auch Menzel, Zeit (2012), insbesondere S. 10–14. »
  3. Zur Geschichte der Mark Brandenburg vgl. noch immer Schultze, Mark Brandenburg, oder etwa die von Ingo Materna und Wolfgang Ribbe herausgegebene Brandenburgische Geschichte (1995); neuerlich mit Winkelmann, Mark Brandenburg (2011), S. 35–47, auch eine aktuelle Darstellung des Forschungsstands zur allgemeinen Geschichte. Zur Erforschung der jüdischen Geschichte in der Mark Brandenburg vgl. immer noch Heise, Juden (1932). »
  4. Beispielsweise: BR01-0002»
  5. Vgl. als Erläuterung eines weiter zu fassenden Brandenburg-Begriffs mit den zu berücksichtigenden Gebieten, "die nicht der askanischen Landesherrschaft unterstanden", Schultze, Mark Brandenburg 1 (1961), S. 243–252, oder 2 (1961), S. 237–240. Görlitz etwa, das mit gutem Grund vor 1329 (Übergang an Böhmen) im branden­burgischen Kontext zu berücksichtigen wäre, wird durch den ausgewiesenen Kenner der Görlitzer Stadtgeschichte, Herrn Dr. Christian Speer, Halle-Wittenberg, bearbeitet. »
  6. Etwa: Sachsen, Braunschweig, Mecklenburg, Pommern und Meißen. »
  7. Winkelmann, Mark Brandenburg (2011), S. 109, hat gar einen "Durchmesser von über 400 km" ausgemacht. Eine vergleichbare Strecke ist in etwa die Distanz (wiederum Luftlinie) von Amsterdam nach Frankfurt/Main oder aber von München bis nach Leipzig. »
  8. Vgl. Hahn, Brandenburg (2004), S. 210. »
  9. Ebd., S. 209. »
  10. Ebd. »
  11. Der durch herrschaftliche Durchdringung erreichten raumprägenden Wirkung der Bistümer auf die frühe An­siedlung der Juden im Westen des mittelalterlichen Reiches (vgl. hierzu nun Haverkamp, Beziehungen [2013], oder etwa Barzen, Regionalorganisation [2002], sowie auch die in Kürze im Druck erscheinende Studie des­selben zu den Takkanot Kehillot Schum) steht eine deutlich weniger bedeutsame Ein­flussnahme der Hochstifte und Bischöfe auf die Anwesenheit von Juden in den Neusiedellanden gegenüber; vgl. hierzu etwa Schmidt, Ein­schränkung (1989) und Ahrens, Stellung (1988). Erst für die Zeit nach 1350 liegen Studien zum Verhältnis zwischen Juden und Bischöfen respektive hohem Klerus vor; vgl. Backhaus, Juden­feindschaft (1987), Auf­gebauer, Schutz (1988), und Backhaus, Vertreibung (1999). An dieser Stelle sei angemerkt, dass für die kirchliche Gliederung des Untersuchungsgebietes nicht nur die drei brandenburgischen Bistümer Brandenburg, Havelberg und Lebus zu berücksichtigen sind. Auch die Bistümer Kammin, Posen, Breslau, Meißen und das Erzbistum Magdeburg sowie die Bistümer Halberstadt, Verden und Ratzeburg waren auf dem Gebiet der Mark zeitweilig oder andauernd vertreten; vgl. hierzu etwa die übersichtliche Karte in Fajt/Franzen/Knüvener, Einführung (2011), S. 19. »
  12. Vgl. Ribbe, [Art.] Brandenburg, Stadt und Bistum 3 (2002), Sp. 552; Schultze, Mark Brandenburg 1 (1961), S. 98–100 und 139 f. »
  13. Vgl. Böcker/Böcker, [Art.] Tangermünde (2003), insbesondere S. 578. Dort werden das Aufblühen der Stadt zur Zeit Karls IV. und die Bindung an den Landesfürsten hervorgehoben, was der geringen Anbindung an das König­tum nicht widerspricht. Vgl. ferner etwa die Beiträge des von Heiner Lück herausgegebenen Tagungsbandes: Tangermünde (2008). »
  14. Zur nur eingeschränkt gültigen Signifikanz der Ausrichtung an Dynastien vgl. etwa Ribbe, Kontinuität (2009). Es soll auch keineswegs zum Ausdruck gebracht werden, dass die nach-askanische Zeit einer in der älteren Forschung konstatierten „Minderwertigkeit“ unterliegt oder aber die Orientierung allein an den Landesherren einen besonderen Erkenntnisgewinn verspricht; beides Vorstellungen die als überholt gelten und wohl in der Forschung als nicht mehr relevant erachtet werden; vgl. beispielsweise Heinig, Inbesitznahme (2007), S. 1–3; Winkelmann, Mark Brandenburg (2011), S. 59. »
  15. Vgl. hierzu etwa Menzel, Zeit (2012), S. 160–163; Winkelmann, Mark Brandenburg (2011), S. 62; Heinig, Inbesit­znahme (2007); Griesa, Mark Brandenburg (2006); Hahn, Brandenburg (2004); Ribbe, [Art.] Brandenburg, Mark, B (2002), Sp. 556 f.; Assing, Landesherrschaft (1995), S. 136–145; Schultze, Mark Brandenburg 2 (1961), bis S. 98. »
  16. Zur Kritik am Begriff der „Ostkolonisation“ und der Besetzung der Begrifflichkeit „Ostsiedlung“ etc. vgl. Schlesinger, Problematik (1975); Schulze, Territorienbildung (1977), S. 268 f., 272 und 275; den damaligen Stand der Forschung ordnend: Schulze, Ostsiedlung (1977); für den Geschichtsunterricht reflektiert: Kneip/Mack, Geschichte (2007), sowie zusammenfassend: Haverkamp, Zwölftes Jahrhundert (2003), S. 27–43, und Menzel, Zeit (2012), S. 46–50. Die „deutsche Ostsiedlung“ als dynamischer Vorgang wirkte in Mittel­europa erheblich nach und wurde zu Recht als außergewöhnlicher Gestaltungsimpuls der Geschichte Europas dargestellt (Schulze, Besiedlung [1979], besonders: S. 174–178, dort auch das Zitat). »
  17. Vgl. Schich, Slawen (2010), bisherige Forschung zusammenfassend; Biermann, Konfrontation (2008), oder – speziell zur Neumark – Volkmann, Raumanalyse (2009), und Gahlbeck, Landesausbau (2009). »
  18. Vgl. hierzu kurz Stürner, Dreizehntes Jahrhundert (2007), S. 37; GJ 2, 1, S. 102 ([Art.] Mark Brandenburg). »
  19. Zur mittelalterlichen Überlieferung für die Mark Brandenburg vgl. vor allem Beck, Quellen (1995), S. 803‑807 und Ribbe, Quellen (1977), weiterhin aber auch die Einleitungen einschlägiger Inventare und Regesten­werke (etwa: Urkundeninventar des Brandenburgischen Landeshauptarchivs – Kurmark 1). »
  20. Vgl. etwa Archivführer Geschichte Ostbrandenburgs, S. XLIII f. »
  21. Beck, Quellen (1995), S. 804. »
  22. Ebd., S. 802. »
  23. Ebd., S. 801. »
  24. Ebd., S. 805. »
  25. Winkelmann, Mark Brandenburg (2011), S. 47; Vogel, Werner, Vorwort, in: Schultze, Brandenburg [4. Aufl.] (2011), S. III–X, hier: S. X. »
  26. Winkelmann, Mark Brandenburg (2011), S. 49 f. »
  27. Beck, Quellen (1995), S. 804 f. »
  28. Archivführer Geschichte Ostbrandenburgs, S. XLV. »
  29. Vgl. etwa Archivführer Geschichte Ostbrandenburgs, S. XLVI. »
  30. Darüber hinaus sei auch darauf hingewiesen, dass zahlreiche Archive und Bibliotheksbestände während des Zweiten Weltkriegs geflüchtet (also ausgelagert) wurden, nicht immer erfolgreich und mitunter auch in Gebiete östlich der Oder, wo sich manche Spur verlor. Erst im Laufe der Zeit wird sich zeigen, ob Auslagerung und Neuaufstellung oder Verlust weitgehend rekonstruiert werden können. Abhängig davon wird sein, inwiefern es möglich sein wird, die entsprechenden Bestände wieder zugänglich zu machen.Zum Versuch, den Urkundenbestand des kommunalen Archivs für Berlin zu rekonstruieren, siehe: Urkundenbestand des Stadtarchivs Berlin (masch.). Eine herausragende und leicht zu erreichende Form der Präsentation ausgewählten Materials wählte die (schon 1811) zu einem signifikanten Anteil unter Nutzung vormals Frankfurter Bestände der Viadrina auf­gebaute Bibliothek der Uniwersytet Wrocławski. Mit dem neben in polnischer sogar in deutscher, tschechischer, englischer und französischer Sprache navigarbaren Angebot "Digitale Bibliothek der Universität Wrocław" sind viele hoch­auflösende Digitalisate, auch von für die branden­burgische Landesgeschichte bedeutenden Handschriften, im Internet zugänglich (vgl.: http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra?action=ChangeLanguageAction&language=de [Startseite in deutscher Sprache]; letzter Zu­griff: 20.04.2012), so beispielsweise auch Manuskripte der Steinwehr'schen Sammlung, allerdings konnten hier möglicherweise relevante Sammelhandschriften nicht mehr berücksichtigt werden. Die weiter vorangetriebenen Digitalisierungen des zwar fortgeschrittenen aber wohl weiterhin im Aufbau befindlichen Vorhabens sind somit sehr zu begrüßen. »
  31. Erinnert sei nur an den Magazinbrand im Geheimen Staatsarchiv infolge Bombardierung im Frühjahr 1945. Siehe etwa: Archivführer Geschichte Ostbrandenburgs, S. XLIX, oder: Übersicht Bestände Geheimes Staatsarchiv 1, S. 9. »
  32. Vgl. Syska, Schicksal (2011), S. 197. »
  33. Vgl. etwa die Schilderung der Arbeitsumstände Johannes Schultzes in: Vogel, Werner: Vorwort, in: Schultze, Brandenburg [4. Aufl.] (2011), S. III–X, hier S. VIII. »
  34. Vgl. hierzu das Vorwort von Klaus Neitmann zu Übersicht Bestände Brandenburgisches LHA 1, 1, hier: S. XII–XIV; vgl. ferner: Archivführer Geschichte Ostbrandenburgs, S. XLIX. »
  35. Kurzübersicht Archivbestände KSG Brandenburg, S. 5 f. Eine Bearbeitung der Quellen zur Geschichte der Juden war unter der Herrschaft des DDR-Regimes generell nicht erwünscht, entsprechend restriktiv waren die Verwaltungs- und Ausführungsbestimmungen für das Archivwesen; vgl. hierzu Schreyer, Archivwesen (2008), S. 254: „Ende der 1950er-Jahre hatte das damalige Deutsche Zentralarchiv zahlreiche in ihrer Substanz gefährdete Bestände jüdischer Provenienz […] übernommen […] Diese Bestände verschwanden, aus politischen Gründen gesperrt, für Jahrzehnte in den Archivmagazinen und blieben im Wesentlichen unbearbeitet. Es fanden nur vereinzelte, sehr selten genehmigte Benutzungen statt, die aber immerhin dazu führten, dass interessierte jüdische Einrichtungen in der Bundesrepublik Kenntnis von der Existenz diese Archivgutes erhielten.“ Die offizielle Verlautbarung des Innenministeriums hinsichtlich der faktischen Unbenutzbarkeit der Bestände, die vom Ministerium für Staatssicherheit und dem Außenministerium weitergetragen wurde, bezog sich auf die „umfangreichen Restaurierungs- und Ordnungsarbeiten“ (ebd., S. 255). Zwar betreffen die hier geschilderten Sach­verhalte in konkreten Einzelfällen vor allem die Bestände, die seit 1990 ins Archiv der Stiftung Neue Synagoge – Centrum Judaicum, Berlin, überführt wurden (ebd., S. 256), doch lässt sich die grundsätzliche Haltung politischer Entscheidungsträger gut daran ablesen; vgl. weiterhin, zusammenfassend, Toch, Juden (1998), S. 74 und 117. »
  36. Vgl. Langusch, Urkundenverluste (1996), zur Revision der Bestände des Stadtarchivs in Salzwedel. »
  37. Christophersen, Friedhöfe (2012), S. 130. »
  38. Die gerade in seriellen Quellen der Stadtarchive überlieferten Judenbelege (Erwähnungen von Juden oder topographische Angaben, die einen Bezug zu Juden erkennen lassen) wurden mitunter einzeln erfasst. »
  39. BR01-0103. Vgl. zu den Erkenntnischancen der Beschäftigung mit Beständen im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv (hier vornehmlich zur (Frühen) Neuzeit): Schenk, Reich (2012); dort auch über Quellen zur jüdischen Geschichte (S. 33–38). »
  40. BR01-0119»
  41. UB der Stadt Braunschweig 2, Nr. 872, S. 507–511, hier: S. 510. »
  42. So die Bewertung in GJ 2, 2, S. 663, die eine Abwanderung Jacobs von Prenzlau nach Braunschweig konstatiert. »
  43. Vgl. GJ 2, 1, S. 103; GJ 2, 2, S. 791; Zimmels, Beiträge (1926), S. 11. Edition: Responsa Maharam (Edition Lemberg), Nr. 108; Übersetzung bei Agus, Rabbi 2 (1947), Nr. 551, S. 502–505 (mit Angabe der heranzuziehenden Quellen) und 1 (1947), S. 23. Zur Bedeutung der Responsen für die Erforschung der Geschichte der Juden vgl. Breuer, Responsenliteratur (1988), und Emanuel, Responsen (2004). Das angesprochene Responsum wurde möglicherweise erst zwischen 1270 und 1275/80 verfasst (wie Yacov Guggenheim anlässlich eines bislang nicht publizierten Vortrags in Trier im Sommersemester 2009 vorschlug: Guggenheim: Rechtsnachfrage [s. d.], S. 1 [mit Anm. 1, S. 18]), und nicht, wie GJ 2 noch vorschlägt, „vor 1267“ (GJ 2, 1, S. 791). Dort verstand man offensichtlich einen gegebenenfalls ohnehin zu korrigierenden Passus bei Lichtenstein, Vorwurf (1932), S. 193, nicht richtig; vgl. mit der alten Datierung aber Schich, Problem (1987), S. 71; Heise, Juden (1932), S. 17.  »
  44. Beispiele hierfür wären Münzordnungen, die Juden nicht nennen, Zusammenlegungen oder Kooperationen städtischer Verwaltungen, Verpfändungen von Gerichten, Einnahmen etc., oder auch Übertragungen von Zunft­statuten, etwa 1315 derer Stendals auf Neuruppin (CDB 1, 4, Nr. 5, S. 285), Regelungen zur Hand­werkstätigkeit von Schlachtern und Fleischern, etwa die 1303 erlassene Verordnung für die Fleischer von Wrietzen (CDB 1, 12, Nr. 3, S. 413 f.), oder 1309 die Ratsordnung zu den Fleischern in Havelberg (CDB 1, 1, Nr. 4, S. 27), oder das 1348 für die Schlachter in Beeskow ergangene Ratsprivileg (CDB 1, 20, Nr. 13, S. 348 f.). »
  45. BR01-0056. König Ludwig erlaubt dem Rat der Altstadt Brandenburg, zwei bis drei Juden in der Stadt aufzunehmen. Die Echtheit ist in der Forschung umstritten, vgl. hierzu meinen Kommentar zum Regest, weiterhin Heise, Juden (1932), S. 40 und 43 f. »
  46. Das heißt jedoch nicht, dass ältere Verhalte – auch aus der Zeit vor 1300 – nicht doch in seriellen Quellen überliefert sind. Beispiele hierfür wären etwa die Nummern BR01-0003 und BR01-0007»
  47. Eine ältere Übersicht bei Bier, Urkundenwesen (1907). »
  48. Als Gegenbeispiel sei die Edition des gesamten Kopialbuchs Ludwigs des Älteren 1330–45 genannt: Reliquiae manuscriptorum 7 (eigentliche Edition: „liber I“). Vgl. weiterhin die Angaben zum sogenannten Codex Wedel bei Ribbe, Neumark (2012), S. 137. »
  49. Vgl. zu einflussreicher Begriffskritik Bresslau, Handbuch 1 (1968), S. 102 f.; zu den ver­waltungsmäßigen Voraus­setzungen und der möglichen Vorreiterrolle Brandenburgs ebd., S. 145. »
  50. Archivsignatur: Stendal, StadtA, I.069b. »
  51. BR01-0074, BR01-0085, BR01-0087, BR01-0090, BR01-0089 und BR01-0101»
  52. Archivsignatur: Stendal, StadtA, I.069c. »
  53. BR01-0011»
  54. Regesten hierzu: BR01-0079, BR01-0082, BR01-0088, BR01-0104, BR01-0113, BR01-0048, BR01-0123 und BR01-0093 sowie weitere aus der Zeit ab 1348, die erst für das Teilcorpus der folgenden Phase relevant sind. »
  55. Stephan, Vogtei (2006), S. 361-527; Archivsignatur: Salzwedel, StadtA, Rep. II, I, C, Nr. 6. »
  56. Vgl. hierzu auch Maier, Tätigkeitsfelder (2010). »
  57. Vgl. auch zu einer allgemeinen Kritik an der Zuverlässigkeit Riedels beispielsweise bereits Sello, Gerichtsverfassung (1881), S. 1, oder Stephan, Vogtei (2006), S. 9. »
  58. Vollständigkeit bei der Aufzählung der weiteren relevanten Editionen zu erreichen, ist hier nicht angestrebt; vgl. über die Editionsbestrebungen zu Urkunden der Brandenburgischen Geschichte Ribbe, Quellen (1977), hier: S. 30–45. Hingewiesen sei aber beispielsweise ferner etwa auf Voigts UB zur Berlinischen Chronik, in dem dieser die Quellen in (vermuteter) Originalsprache und dt. Übersetzung wiedergibt, ein Vorgehen, das die Arbeit immens zu erleichten imstande sein sollte, jedoch Tücken birgt. Vgl. zu einer knappen Kritik etwa: Rousavy, Das Berlinische Stadtbuch (1998), S. 13. »
  59. Lichtenstein, Vorwurf (1932); Lichtenstein, Wiederaufnahme (1935). »
  60. Regesten zur Geschichte der Juden in Deutschland. »
  61. Zum Codex diplomaticus, hier S. 22. »
  62. Schich, Problem (1987). »
  63. Ebd., S. 80 f. »
  64. Vgl. auch Christophersen, Friedhöfe (2012), S. 130. »
  65. Quellen zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer. Hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf die Ausdehnung der Sammlung auf Polnische Archive: Quellen zur Geschichte der Juden in polnischen Archiven. »
  66. So wird in den Quellen zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer, Bd. 5, S. 336, Nr. 4329, einem Kurzregest nach Riedels Codex Diplomaticus (CDB S, S. 239–240, Nr. 29) folgend, die dortige Datierung auf 1363 Februar 19 – hervorgehend aus Kopfregest und Datumszeile – ohne Angabe von Quellen und Ursachen, die zur Neubewertung führen, auf „1383 (sic, wohl 1353) Febr. 19“ datiert. Der Einschränkung, dass 1383 unwahrscheinlich ist – durchaus nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass beide Aussteller vor 1383 starben –, wird keine Überprüfung der Datierung im Druck oder gar am Original gegenüber­gestellt, so dass hier von gleich zwei Fehlern auszugehen ist: erstens ein Übertragungsfehler bei der Bearbeitung des Riedelschen Drucks und zweitens das Ausbleiben einer entsprechenden Überprüfung, obwohl offensichtlich Bedarf für eine Neudatierung gesehen worden war. »
  67. Quellen zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer, Bd. 5, S. 327. »
  68. Kluge [u. a.], Index (2006); unter http://www.stadtbuecher.de (zuletzt geprüft am 29.04.2013) ist das Projekt online zu finden. Siehe dort auch zu einer kurzen Projektskizze und einer Auswahl von aus dem Projekt hervorgegangenen Publikationen. Vgl. weiterhin Müller-Mertens, Stadtbücherinventar (2001), auch zu einer differenziert dargestellten Überlieferungsgewichtung. »
  69. Die mittelalterlichen jüdischen Grabmale in Spandau. »
  70. Vgl. hierzu das Regest in: Regesten der Urkunden und Aufzeichnungen im Domstiftsarchiv Brandenburg 1, Nr. I 3, S. 494. Vgl. generell zu Judensaudarstellungen noch immer Shachar, Judensau (1974), der jedoch längst nicht alle Exemplare berücksichtigt hat. »
  71. Christophersen, Friedhöfe (2012), S.  130  f. Mit Blick auf die „allgemeine“ brandenburgische Landesgeschichte und ihre Quellen hat mit Lieselott Enders eine herausragende Kennerin dieses Gebiets die bisherige Beschäftigung auch mit bereits zugänglichen, über Volltexteditionen und Regesten erschlossenen Quellen als unzureichend bemängelt; vgl. Enders, Aufgaben (1999), S. 70. Dieser Befund lässt sich auf die Erforschung der Geschichte der Juden in der Mark Brandenburg übertragen. »
  72. Heise, Juden (1932). »
  73. Wolbe, Geschichte (1937). »
  74. Caro, Sozialgeschichte 2 (1920). Die in der Regel kurzen Erwähnungen finden bei der Verzeichnung als relevanter Sekundärliteratur daher nur dann Berücksichtigung, wenn die Kontextualisierung weiterführend erscheint. Vgl. zu den Brandenburg berührenden Aspekten der Wirtschaftsgeschichte nun aber auch Maier, Tätigkeitsfelder (2010). »
  75. Sello, Judenprivileg (1879); siehe auch das Regest unter der Nummer BR01-0118»
  76. Bekmann, Beschreibung 1 (1751) und Bekmann, Beschreibung 2 (1753). »
  77. Dilschmann, Geschichte (1785), vor allem. S. 104 f. »
  78. Schulze, Spandow (1913). »
  79. Siehe etwa BR01-0012 zu 1307 November 9, wo zwar der Beleg, nicht aber der Wortlaut der ursprünglichen Quelle überliefert ist; vgl. hierzu etwa Pohl, Grabsteine (2008/09), oder aber auch Kernd’l, Menschen (1992). »
  80. BR01-0010»
  81. BR01-0105»
  82. BR01-0011, BR01-0074, BR01-0085, BR01-0086, BR01-0087, BR01-0089, BR01-0090, BR01-0101, BR01-0103»
  83. Schulze, Spandow (1913), S. 555; Dilschmann, Geschichte (1785), S. 105. »
  84. Pohl, Grabsteine (2008/09), S. 174 f. »
  85. Prinzipiell wurde – sofern sinnvoll und möglich – unter Berücksichtigung der unter http://www.medieval-ashkenaz.org/quellen.html einsehbaren Editionsrichtlinien des Corpusprojekts gearbeitet. Insbesondere bei seriellen Quellen, jedoch auch bei Kopialüberlieferung wurden allerdings zuweilen Zu­geständnisse auf Kosten der Einheitlichkeit aller folio- oder Seitenangaben gerade dort gemacht, wo eine Zitation nach Seiten­zahlen geläufiger war oder konkurrierende Paginierungen der Archivalien eine bestimmte Bezeichnung als notwendig erscheinen ließen, stets in der Hoffnung eine eindeutige und nachvollziehbare Angabe aufzuzeichnen. Auf eine Kenntlich­machung unerheblicher Korrekturen der Abweichungen von Idealannahmen in Drucken und Literatur wurde nach Möglichkeit verzichtet. Von der modernen abweichende, ältere Schreibweisen wurden insbesondere dann aus Kurzformen und Kürzungsnoten aufgelöst, wenn die Auflösung unsicher ist, die Bedeutungen bei verschiedenen Lesarten divergieren oder eine Wortform außergewöhnlich, unüblich oder ungeläufig ist. Normalisierungen bei Angaben der Archivalien folgen aus Gründen der Einheitlichkeit mitunter nicht den Vorgaben der jeweiligen Archive zur Zitierweise; ebenso wurde aus Gründen der Einheitlichkeit darauf ver­zichtet, die Bände des CDB – wie nicht ungeläufig – mit einem Großbuchstaben für die Reihe und einer lateinischen Zahl für die Bandangabe zu versehen. Arabische Ziffern erfüllen diesen Zweck gemäß der Editions­richtlinie. Um jeglicher Verwechselung vorzubeugen, wird die Stadt Cölln (BER), späterhin aufgegangen in der Stadt Berlin, von Köln (NRW) durch die spezifische Schreibweise unterschieden. »
  86. Die mittelalterlichen jüdischen Grabmale in Spandau. Die Aufbereitung der Grabsteinedition für das Teil­corpus oblag Herrn Maxim Novak, BA, Erlangen/Nürnberg, der mit seinen Hebräischkenntnissen unverzichtbare Dienste leistete, sowie Frau Sarah Jochum, studentische Hilfskraft, die die Inhalte aus den Editionen in unsere Datenbank übertrug. Neben der Edition durch Brocke wurde auch die weniger umfangreiche Zusammenstellung in Rapps Arbeit (Die mittelalterlichen hebräischen Epitaphien Spandau) berücksichtigt. »
  87. Pohl, Grabsteine (2008/09), S. 202–205. »
  88. Die mittelalterlichen jüdischen Grabmale in Spandau, hier S. 8–18 und 98 f. Zur jüdischen Gemeinde­institution des Spandauer Friedhofs siehe vor allem die jüngeren Beiträge von Christophersen, Friedhöfe (2012), S. 136–138; Brocke, Exkursionsbericht (2011); Pohl, Grabsteine (2008/09), und Kernd’l, Menschen (1992). Eine erste Auswertung ausgewählten Namensmaterials aus dem Gesamtcorpus der Grabsteine bietet die unveröffentlichte Studie Guggenheim, Women's Names (msc.). Die breit angelegte Studie Beider, Dictionary (2001), befasst sich ebenfalls auf Grundlage der Edition Brockes mit dem auf Spandauer Grabsteinen überlieferten Namenmaterial, hier etwa: S. 177. Die Anwendung der linguistischen Methode ist jedoch bei der Untersuchung historischer Fragestellungen nicht ohne Vorbehalte geeignet. »
  89. Die Angabe des Ortes der Aufstellung bzw. Aufbewahrung folgt ebenfalls: Die mittelalterlichen jüdischen Grab­male in Spandau, eine Überprüfung im Einzelnen ist nicht erfolgt. Sowohl der schlechte Erhaltungszustand als auch das Vorhaben, die Steine künftig anderweitig zu präsentieren, machten diesen Schritt in unseren Augen verzichtbar. »
  90. Vgl. hierzu auch Christophersen, Friedhöfe (2012), S. 136. »
Zitierhinweis

Christophersen, Jörn R., Quellen zur Geschichte der Juden in der Mark Brandenburg (1237–1347). Zur Einführung, in: Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg.v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2013,
URL: http://www.medieval-ashkenaz.org/BR01/einleitung.html (Datum des Zugriffs)