Quellen zur Geschichte der Juden in der Mark Brandenburg (1273–1347)

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Brandenburg 1, Nr. 44

1321

Als bislang ungesichert muss gelten, dass ein Abkommen von 1321 zwischen der Alt- und der Neustadt von Brandenburg an der Havel bestand, das freie Übersiedlung von der einen in die andere Stadt ermöglichte und auch auch für Juden galt, sofern keine Forderungen mehr gegen die entsprechende Person bekannt waren.

Überlieferung:

Aufbewahrungsort unbekannt, die Angaben stammen aus der Sekundärliteratur.

  • GJ 2, 1, S. 106;
  • Ackermann, Geschichte (1906), S. 14;
  • Dullo, Communalgeschichte 1 (1886), S. 51.

Kommentar:

Ackermann, Geschichte (1906), S. 14, führt dieses Abkommen an und verweist auf Dullo, Communalgeschichte 1 (1886), S. 51. Das darauffolgende vermeintliche Quellenzitat stammt jedoch nicht aus Dullo, Communalgeschichte 1 (1886): "Wäre ein Mann, der aus einer Stadt in die andere ziehen wollte, dort zu wohnen, der soll das nach seinem Belieben tun können, nur unter der Bedingung, dass er zuvor erst das leiste, was er zu leisten schuldig, er sei Jude oder Christ."

Auf Grundlage welcher Quellen Dullo, Communalgeschichte 1 (1886), S. 51, zu der durch Ackermann wieder aufgenommenen Aussage kommt, ist bisher nicht klar.

(jrc.) / Letzte Bearbeitung: 11.09.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2013, BR01, Nr. 44, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/BR01/CP1-c1-01yc.html (Datum des Zugriffs)

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