Quellen zur Geschichte der Juden in der Mark Brandenburg (1273–1347)
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Brandenburg 1, Nr. 89
1340 [wohl zwischen Juli 8 und Oktober 15]
Vor dem Rat der Stadt Stendal klären der Schuster Godo und seine Frau Schuldangelegenheiten mit Sarnach, Sohn des Mosche:
Godo sutor et eius uxor coram nobis arbit[ra]ti (1) su[n]t quod nichil ammodo debent Sarnach fili Mossekini iudei mutuare quod si fecerunt nichil ei solvi debet Item fassi su[n]t quod idem Sarnach ipsis in nullo fv[it] obligatus.
(1) Lesung unklar.
Überlieferung:
Stendal, StadtA, I.069b, fol. 11 v, Orig. (Stadtbucheintrag), lat.
Kommentar:
Vgl. zu weiteren Angaben zur Archivalie das Regest zu 1334 November 24 (BR01, Nr. 74).
Der Vater Sarnachs ist aus dem in der Archivalie enthaltenen Namensmaterial annähernd, jedoch alles andere als sicher zu rekonstruieren. Da Mosche von Tangermünde 1334 bereits als verstorben genannt ist (BR01, Nr. 74) und einige Söhne des Mosche von Rathenow anderweitig genannt werden (BR01, Nr. 105), ist aus dem Kreis der aus dem Stadtbuch bekannten Namensträger lediglich Mosche von Wittstock anzuführen. Um eine belastbare Aussage treffen zu können, ist das Datenmaterial jedoch zu spärlich.
Die Datierung richtet sich nach dem durch vorhergehende und nachfolgende, sicher zu datierende Eintragungen gegebenen Zeitraum.
(jrc.) / Letzte Bearbeitung: 26.06.2013
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2013, BR01, Nr. 89, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/BR01/CP1-c1-02ou.html (Datum des Zugriffs)
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Einleitung
Ausführliche Informationen über die Quellen zur Geschichte der Juden in der Mark Brandenburg finden Sie in der Einleitung von Jörn Roland Christophersen.
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