Quellen zur Geschichte der Juden im Elsass (1273-1347)

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Elsass 1, Nr. 35

1299 Mai 26, Worms

König Albrecht [I.] wendet sich an alle Vögte, Schultheißen und Richter von Hagenau bis Rheinfelden im Elsass und im Breisgau, in Städten und in anderen Ortschaften, und teilt ihnen mit, dass er denjenigen besonders zugewandt ist, die unter ihrem minderen Gesetz leiden und ganz auf seinen Schutz und seine Huld angewiesen sind. Daher erlässt er nach dem Vorbild seines Vaters König Rudolf [von Habsburg] eine Reihe von speziellen Judenschutzbestimmungen. Die genannten Funktionsträger sollen allen in ihren Bezirken ansässigen Juden auch ihrerseits die königliche Gunst und Güte zuteil werden lassen in Gestalt folgender Maßnahmen: Keineswegs sollen sie gebannte Juden (iudeos excommunicatos) in ihren Amtsbereichen beschweren, sondern dafür sorgen, dass ihnen in ihren Angelegenheiten von allen ihr Recht zuteil wird trotz des gegen sie ergangenen Bannspruchs. Das Rechtsverfahren der Anleite auf ihre mobilen Güter ist ebenso untersagt wie die Verhängung der Acht über sie. Dieselben Juden sollen in Gerichtsverfahren nur aufgrund eines paritätischen Zeugnisses von Christen und Juden schuldig gesprochen werden können. Über sie darf keine Buße verhängt werden, die nicht auch bei nichtadligen Christen üblich ist. Genannte Juden müssen weder lebend noch tot an irgendwelchen Orten einen Zoll bezahlen, der im Falle von Christen ungewöhnlich wäre. Niemand der [angeschriebenen Amtsträger] darf gegen die vorgenannten Juden, die des Königs Kammerknechte sind (camere nostre serv[i]), den Bann oder die Exkommunikation (aliquod statutum bannum seu excommunicacionem) verhängen, wenn dadurch den Juden der Kauf [lebens]notwendiger Güter erschwert wird.

Ankündigung des Majestätssiegels.

Datum Wormacie, VII kalendas iunii, indictione XII, anno domini millesimo ducentesimo nonagesimonono, regni vero nostri anno primo.

Überlieferung:

Strasbourg, AD Bas-Rhin, G 2726/3, Abschr. in Transsumpt Kaiser Ludwigs des Bayern vom 17. August 1330, seinerseits enthalten in Transsumpt Bf. Bertholds II. von Straßburg vom 20. November 1340, lat., Perg.

  • Elsässische Urkunden, Nr. 48, S. 53-55.
  • Mentgen, Studien (1995), S. 315;
  • GJ 2, 1, S. 203;
  • Ginsburger, Première communauté (1946), S. 68.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 11.02.2014

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2014, EL01, Nr. 35, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/EL01/CP1-c1-00pp.html (Datum des Zugriffs)

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