Quellen zur Geschichte der Juden im Elsass (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

337 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 82.

Elsass 1, Nr. 80

1312 Dezember 31

Odilia (Odylia), die Vorsteherin (magistra), und der gesamte Konvent des Klosters Biblisheim im Bistum Straßburg bekunden, künftig auf alle bislang gegen den Juden Vinelmann (1) von Hagenau vor dem Straßburger Offizial angestrengte Verfahren und ergangene Urteile wegen zweier Fuder Wein und zahlreicher, im einzelnen aufgezählter Pfänder auf fremden Rat hin zu verzichten, nämlich zweier Kaseln, zweier Bettdecken oder Polster (duorum culcitrorum) aus Seide, eines Matutinale und eines Messbuches, fünf Kopfkissen, eines vergoldeten Buches, dreier eherner Henkeltöpfe, 18 Fingerringen, zweier Pelzkleider (?) (duarum kursenarum), einer sergia und eines Stückes buckeron (2) genannten Stoffs. Laut Vertragsdokument des Offizialats hatten die Nonnen von dem Juden ehemals 10 Pfund Straßburger Pfennige als Kredit erhalten. Vorsteherin und Konvent erklären, von Vinelmann die beiden Kaseln, das Matutinale, das Messbuch, das vergoldete Buch, ein ehernes Henkelgefäß, fünf goldene Fingerringe und einen silbernen, die vorgenannte sergia und das Stück buckeron zurückerhalten zu haben. Bezüglich der übrigen in dem Vertragsdokument aufgelisteten Pfänder begnügen sich die Klosterfrauen mit einem auf ihren Wunsch hin geleisteten Eid Vinelmanns, dass er diese Güter nicht in Besitz hat und sie ihm oder seinem Vater auch nicht etwa übergeben oder verpfändet [worden] sind. Die Vinelmann bzw. seinen Erben gegebene Verzichtserklärung gilt allerdings nur so lange, wie die Nonnen keines der noch ausstehenden Pfänder bei Vinelmann oder seinen Erben finden. Sie garantieren, sich nicht um päpstliche Dokumente oder andere Verteidigungsmaßnahmen gegen den vor dem Offizialat getroffenen Vergleich zu bemühen.

Siegelankündigung der Aussteller.

Actum II. kalendas ianuarii sub anno domini Mͦ CCCͦ terciodecimo.

(1) Der Urkundenschreiber hat mehrfach, wenn auch nicht durchgängig, ein 'u' wie ein 'n' geschrieben, so dass der Jude auch Vivelmann geheißen haben könnte.

(2) Zur Bestimmung dieser Stoffart s. Schweickard, Etymologie (2000).

Überlieferung:

Haguenau, AM, GG 63/1, Orig., lat., Perg.

  • Lempfrid, Beiträge (1912/13), Nr. 2, S. 120 f.
  • Maier, Tätigkeitsfelder (2010), S. 37, Anm. 115;
  • Mentgen, Studien (1995), S. 496 und 562;
  • Lempfrid, Beiträge (1912/13), S. 111.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 12.02.2014

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2014, EL01, Nr. 80, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/EL01/CP1-c1-00uo.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht