Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1273–1347)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 1, Nr. 242

1346 März 26

Anselm von Crainfeld (Creygenfelde), Bürger zu Gelnhausen, bekennt, dass er auf Rechnung Johann Küchenmeisters (Cuͦchinmeyster) von dem Frankfurter Juden Falk von Münzenberg zehn Pfund Heller auf ein Jahr entliehen hat, wofür er nach dieser Frist fünfzehn Pfund Heller zu zahlen hat. Zahlt er den Betrag vor Ablauf eines Jahres zurück, so wird lediglich ein Zins von eineinhalb Heller pro Pfund und Woche berechnet (dritteyl dartzu nach marzal als lange, als ez sich vorgangen hette). Als Bürgen benennt er Junge von Breitenbach, Bürger zu Gelnhausen, und Lotze von Holzhausen, Bürger zu Frankfurt. Diese gelobt er ohne Eid und Schaden zu belassen. Im Falle der Verzögerung der Rückzahlung haben die Bürgen auf Mahnung des Juden oder durch dessen Boten ein Pferd zum Einlager in das Haus des Juden zu entsenden, wo diese verbleiben sollen bis die anfallende Summe vollständig beglichen ist. Unabhängig von den Leistungen der Bürgen soll nach Ablauf der genannten Frist auf die fünfzehn Pfund der gewöhnliche wöchentliche Zins anfallen. Es folgen die Bestimmungen, bei Ausfall der Bürgen Ersatz zu bestellen und sich keiner geistlichen oder weltlichen Gerichts zum Schaden des Juden zu bedienen. Es siegeln der Aussteller und seine Bürgen.

Datuͦm anno domini (1) MCCCᵒXLVIᵒ uf mittefasten.

Rückvermerk:

חייב אנשל מקרנוולט י ליט עבור שלוש עד חצי ענוי ק׳ז׳ל׳ ([Es schuldet Anschel von Krenfelt 10 Lit[ra] (Pfund) für 1/3 bis Mittfasten 107 [1347])

(1) UB zur Geschichte der Herren von Hanau 2, Nr. 690, S. 678 f., hat anno Christi.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Juden Urkunden 107, Orig., dt., Perg.

  • UB zur Geschichte der Herren von Hanau 2, Nr. 690, S. 678 f.
  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 97, S. 33 f.

Kommentar:

Die als Bürgen benannten Ludwig von Holzhausen und Junge von Breidenbach gehörten den einflussreichsten Frankfurter bzw. Gelnhäuser Führungsgruppen an; vgl. zu den Holzhausen in Frankfurt bereits FW01, Nr. 221; vgl. zu Junge von Breidenbach und dessen Beziehungen zu den Herren von Isenburg sowie den städtischen Führungsgruppen Frankfurts auch FW01, Nr. 230.

Der hebräische Rückvermerk nennt den vereinbarten Rückzahlungstermin (1347 in der Fastenzeit, in der auch die Frankfurter Fastenmesse abgehalten wurde).

(chj.) / Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, FW01, Nr. 242, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW01/CP1-c1-006o.html (Datum des Zugriffs)

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