Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1273–1347)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 1, Nr. 213

1344 Juni 24

Die Ganerben Walter, Hartmud, Frank, Johann von Kronberg, alle Ritter, und der Edelknecht Ulrich schließen einen Burgfrieden. Bei Streitigkeiten sollen Markolf von Rödelheim, nach dessen Tod Friedrich von Karben d. Ä. und Erwin von Rorbach Schiedsmänner sein. Es wird unter anderem bestimmt, dass bei Streitigkeiten in der Burg, seien sie zwischen Leuten, Pfaffen, Laien, Christen oder Juden, sofort eingeschritten werden soll. Zudem sollen die einzelnen Einwohner der Burg, seien sie Leute, Pfaffen, Bürger, Juden, Frauen oder Männer, vor dem Einzelzugriff eines Ganerben und jedweder Art von Gewalt geschützt sein. Sollten dennoch zwischen den vorgenannten Parteien Streitigkeiten vorkommen, so fungiert der Baumeister der Burg als Schiedsmann.

Überlieferung:

Würzburg, StA, MRA 7786, S. 4-9, Abschr., dt., Papier.

  • Ronner, Herren von Kronberg, Nr. 693, S. 163-165;
  • Codex diplomaticus Nassoicus 3, Nr. 2354, S. 223 f.
  • GJ 2, 1, S. 458.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 09.01.2014

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, FW01, Nr. 213, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW01/CP1-c1-0232.html (Datum des Zugriffs)

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