Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Konstanz (1273-1347)

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Bm. Konstanz 1, Nr. 40

1293 April 19, Esslingen

Herzog Hermann von Teck und die Stadtgemeinde Esslingen bekunden einen von vier Schiedsleuten, je zwei pro Partei, ausgehandelten Vergleich, der einen Rechtsstreit wegen der Güter einiger Bürger, die von Kirchheim, in der Herrschaft des Herzogs von Teck, in die Reichsstadt Esslingen umgezogen sind, beendet. Dabei wird u. a. bestimmt, dass man der Jüdin von Kirchheim wiedergeben solle, was ihr genommen worden war, seit sie Bürgerin in Esslingen geworden ist (Man sol der judinne von Kirchain wider gen, swas ir genomen ist, sit siu burgerin ze Ezzelingen wart).

Sollte der Herzog von Teck die durch die Schiedsleute ausgehandelten Bedingungen nicht bis zum 23. Mai 1293 umsetzen, so sollen sich dessen vier Vertreter als seine Bürgen binnen acht Tagen nach der Mahnung ins Einlager nach Esslingen begeben, bis der Herzog die beschlossenen Abmachungen erfüllt. Der Vogt von Stoffen hat jedoch für sich augehandelt, dass er statt seiner einen Edelknecht mit zwei Pferden senden darf. Auch für die anderen Bürgen wird festgelegt, dass sie, wenn sie bereits ein Einlager leisten, einen Edelknecht für sich entsenden dürfen. Beim Tod eines Bürgen soll der Herzog zudem einen Ersatzmann benennen, andernfalls halten die anderen für ihn Einlager.

Siegelankündigung Herzog Hermanns von Teck und der Bürgerschaft von Esslingen.

Das geschach ze Ezzelingen do man zalte von Gotes gebûrte zwelfhundert niunzic und driuͦ jar an dem fiunften tage vor sante Jeorien Tage.

Überlieferung:

Ludwigsburg, StA, B 169, U 592, Orig. (Digitalisat), dt., Perg.

(Christian Scholl und Michael Schlachter) / Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, KN01, Nr. 40, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KN01/KN-c1-0058.html (Datum des Zugriffs)

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