Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)

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Stadt Köln 1, Nr. 90

1324 Januar 30

Im sogenannten ersten Eidbuch des Kölner Stadtrats wird festgehalten: Richter, Schöffen, Ratsherrn und weitere Bürger der Stadt Köln (iudices, scabini, consules ceterique cives civitatis Coloniensis) bekunden, dass der Kölner Jude Samson von Limburg (Sampson de Lympurch) mit ihrer gesonderten Erlaubnis für sich und seine Erben die beiden unter einem Dach stehenden Häuser "Zer Muckgen" und "Zum Pütz", die in der Stesse gegenüber dem Haus "Zum Boten" liegen und ostwärts an das Haus Heinrichs genannt Wanbas sowie westwärts an das Haus des Juden Simon von Düren grenzen, samt Areal und Zubehör vom Kölner Schöffen Johannes Overstolz, Sohn des Ritters und Schöffen Gerhard Overstolz, und dessen Frau Sophia erworben hat. Die festgelegte Summe wurde bereits vollständig gezahlt, so dass Samson und dessen Erben die genannten Häuser dauerhaft sowie in Frieden besitzen, verkaufen, zersplittern oder verpfänden dürfen. In diesem Zusammenhang (1) werden Samson, dessen Erben und jedweder Jude, der in diesem Haus wohnen werde, mit Verweis auf die städtischen Privilegien so wie die anderen Juden im Judenviertel (prout alios iudeos in vico iudeorum) unter den Schutz der Austeller gestellt. Sie räumen ferner allen Kölner oder außerhalb wohnenden Juden das volle Recht ein, in jenem Viertel Häuser zu kaufen oder zu mieten, sofern ein Viertel des Kaufpreises an die Stadt Köln gezahlt werde. Weitere Zahlungen sollten dann nicht mehr erfolgen. Damit die Kölner Pfarrei St. Laurenz (parrochialis ecclesia sancti Laurentii in Colonia) durch den Kauf nicht Schaden nehme, habe Samson eine Erbrente von sechs Schilling Kölner Pagaments gezahlt, von welcher der Pleban und die Kirche jeweils drei Schilling jährlich erhalten sollen. Damit sei das Haus von weiteren Zahlungen an den Pleban und die Kirche befreit.

Ankündigung des großen Stadtsiegels.

Datum feria tertia post Conversionem beati Pauli apostoli, anno domini trecencesimo vicesimo quarto.

(1) Das nun Folgende wurde - mit angepassten Namen - wortgetreu übernommen aus einer Urkunde für Simon von Düren (KO01, Nr. 82).

Überlieferung:

Köln, HAStadt, Best. 30, V1, fol. 14r; http://historischesarchivkoeln.de:8080/actaproweb/archive.xhtml?id=Vz++++++00145468MHupElko#Vz______00145468MHupElko (Digitalisat), Abschr. (zeitnah), lat., Perg.

  • Quellen zur Geschichte der Stadt Köln 4, Nr. 124, S. 109 (Teiledition);
  • Zwei Cölner Eidbücher, S. 66 f.
  • Schmandt, Judei (2002), S. 60 f.
  • Bauer, Judenrecht Köln (1964), S. 52;
  • Keussen, Topographie 1 (1910), S. 192.

Kommentar:

Die vorliegende Urkunde stimmt hinsichtlich der Schutzbekundungen und der Zahlungsleistungen an St. Laurenz weitgehend wörtlich mit einer Kaufbestätigung des Juden Simon von Düren überein (KO01, Nr. 82). Zu den Kölner Eidbüchern vgl. KO01, Nr. 73.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 90, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/CP1-c1-006y.html (Datum des Zugriffs)

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