Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)
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Stadt Köln 1, Nr. 95
1325 Februar 1
Im sogenannten ersten Eidbuch des Kölner Stadtrats wird festgehalten: Die Ratsherrn (consules) [der Stadt Köln] erteilen den Juden Joselin von Bergheim (de Bercheym), Saul von Ahrweiler (de Arwilre) und deren Erben die Erlaubnis, ihr Haus genannt "Lomere", das zwischen dem Haus Heinrichs genannt Wambas in Richtung Stesse und dem vormaligen Backhaus "Met" (Medonis) liegt, an Christen und Juden zu verkaufen oder zu verpachten. Die Käufer oder Pächter dieses Hauses müssen der Stadt Köln von demselben Haus keine Abgaben zahlen (servitia solvere). Ferner dürfen sie, wenn die genannten Juden und deren Erben dies wünschten, jederzeit Türen und Fenster sowie nach ihrem Willen Wände aus Stein oder Holz errichten. Keiner der Ratsherren dürfe dies verbieten. Zudem soll der Kirche St. Laurenz gemäß ihrem Recht Genugtung geschehen.
Datum feria tertia post octavas festi Epiphanie domini anno eiusdem MᵒCCCᵒ vicesimo quinto.
Überlieferung:
Köln, HAStadt, Best. 30, V1, fol. 17r; http://historischesarchivkoeln.de:8080/actaproweb/archive.xhtml?id=Vz++++++00145468MHupElko#Vz______00145468MHupElko (Digitalisat), Abschr. (zeitnah), lat., Perg.
- Quellen zur Geschichte der Stadt Köln 4, Nr. 127, S. 111 f.;
- Zwei Cölner Eidbücher, S. 69;
- Weyden, Geschichte (1867), Anhang, Nr. 14a, S. 362 f.
- Schmandt, Judei (2002), S. 61;
- Brisch, Geschichte 1 (1879), S. 110.
Kommentar:
Zu den Kölner Eidbüchern vgl. KO01, Nr. 73.
(bel.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2017
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 95, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/CP1-c1-00cf.html (Datum des Zugriffs)
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Einleitung
Ausführliche Informationen zu den Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Köln finden Sie demnächst in der Einleitung von Benjamin Laqua.