Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)
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Stadt Köln 1, Nr. 102
1326 Februar 17
Im sogenannten ersten Eidbuch des Kölner Stadtrats wird folgender Eintrag festgehalten: Falls Hermann genannt Scherfgin, Ritter und Kölner Schöffe (miles, scabinus Coloniensis) oder ein anderer, der anstelle des Vizegrafen oder Judenprovisors (aliquis, qui loco dicti vicecomitis vel provisorum iudeorum) sein wird (1), von Vivis von Münster (de Monasterio) und Gottschalk in der Enggasse (Godescalcus de arta platea), Juden, wegen ihrer Abwesenheit oder von der Stadt gebilligten Rückkehr Geld annimmt oder jenen eine andere Belastung aufträgt, ist gegenüber Salman von Basel (Salamonis de Basilea) die auferlegte Schuld vollständig erfüllt. Die amtierenden Herren des engen Rates der Stadt Köln (consules pro tempore sedentes in arto consilio civitatis Coloniensis) sind auf diese Weise unter ihrem Eid gehalten, jene Juden von dem Angesprochen zu lösen und sie wie ihre Mitbürger zu verteidigen (… et eosdem defendere tamquam suos concives).
Actum anno domini MᵒCCCᵒ vicesimo sexto, feria secunda post Reminiscere.
(1) Die Passage vel provisorum iudeorum: ist über der Zeile ergänzt; das Wort fuerit fehlt in Quellen zur Geschichte der Stadt Köln 4, Nr. 129, S. 114.
Überlieferung:
Köln, HAStadt, Best. 30, V1, fol. 11v; http://historischesarchivkoeln.de:8080/actaproweb/archive.xhtml?id=Vz++++++00145468MHupElko#Vz______00145468MHupElko (Digitalisat), Abschr. (zeitnah), Perg.
- Quellen zur Geschichte der Stadt Köln 4, Nr. 129, S. 114;
- Zwei Cölner Eidbücher, S. 61.
- Brisch, Geschichte 1 (1879), S. 117 f.
Kommentar:
Zu den Kölner Eidbüchern vgl. KO01, Nr. 73.
(bel.) / Letzte Bearbeitung: 14.03.2018
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 102, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/KO-c1-002b.html (Datum des Zugriffs)
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Ausführliche Informationen zu den Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Köln finden Sie demnächst in der Einleitung von Benjamin Laqua.
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