Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)

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Stadt Köln 1, Nr. 6

[1278] März 18, Nideggen

Hermann, Herr von Müllenark und Tomburg (Hermannus dominus de Muͦlinarke et de Thoneburg), bekundet, dass Gräfin Richardis von Jülich (domina Rykardis comitissa Juliacensis), sein schon lange bestehendes Lehen erweitert hat, indem sie ihn und seine Bürgen ganz von der Last der Schulden, die er seines Vaters wegen geerbt hatte oder die seine eigenen waren, bei Liebermann, Jude von Düren (1), und dessen Genossen befreit hat (… et liberans nos et nostros fideiussores penitus ab onere debitorum , que apud Lyvermannum, iudeum de Duren, et suos consortes, occasione patris nostri sive propria, quocunque modo fuerimus obligati, …). Dafür verpflichtete sich Hermann von Müllenark der Gräfin und ihren Erben jährlich 20 Kölner Mark anstelle der 200 Mark auf sein Allod anzuweisen, das er und seine Erben gemeinsam mit dem schon bestehenden Lehen gemäß Lehnrecht empfangen und ewig besitzen sollten. Darüber hinaus verpflichtete sich Hermann, der Gräfin und ihren Erben die Burgen Müllenark und Tomburg (castris Muͦlinarke et Thoneburg) gegen jedewede Rebellen zu öffnen mit Ausnahme der Lehnsherren der Burgen. (2)

Datum apud Nydeckin, anno domini MCCLXX septimo, quinta feria post dominicam Judica. (3) Et ad firmam et immutabilem securitatem predictorum sigillum nostrum et sigilla dominorum Henrici de Spainheym comitis et domini Henrici de Virneburg comitis presentibus sunt appensa.

(1) Liebermann von Düren war zwischen 1266 und 1298 einer der angesehensten Kölner Juden. Kober geht in seinem Artikel in GJ 2, 1, davon aus, dass Liebermann in den siebziger Jahren seinen Wohnsitz zeitweise nach Düren "zurückverlegt" haben könnte, da er in dieser Zeit nicht in den Kölner Schreinsbüchern auftaucht (GJ 2, 1, S. 179). Düren gehörte zur Herrschaft der Grafen von Jülich.

(2) Beide Burgen waren Lehen der Kölner Kirche.

(3) Wenn der im Erzbistum Köln vom frühen 13. Jahrhundert bis 1310 herrschende Annunciationsstil angewandt wurde, ist die Urkunde in das Jahr 1278 zu datieren. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sie tatsächlich 1277 ausgestellt wurde.

Überlieferung:

Aufbewahrungsort unbekannt, lat.

  • UB zur Geschichte des Niederrheins 2, Nr. 709, S. 415.

Kommentar:

Gleich, ob die Urkunde in das Jahr 1277 oder 1278 zu datieren ist, dürfte sie zwei Tage nach dem Tod von Richardis' Gemahl, Graf Wilhelm von Jülich, und seinem gleichnamigen ältesten Sohn, die beim Versuch, die Stadt Aachen einzunehmen, gefallen waren (16. März 1277 oder 1278), ausgestellt worden sein; vgl. zu den Ereignissen Erkens, Siegfried (1982), S. 73-126, bes. S. 104, der allerdings die Ungereimtheiten bei der Datierung nicht problematisiert. Dies betrifft besonders die Urkunde, mit der sich die Stadt Düren am 4. April 1277 unter den Schutz des Erzbischofs stellt, bis dieser einen Vergleich mit der Gräfin von Jülich und ihren Erben getroffen habe (UB zur Geschichte des Niederrheins 2, Nr. 710, S. 415 f.).

(jmü.) / Letzte Bearbeitung: 01.02.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 6, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/KO-c1-003j.html (Datum des Zugriffs)

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