Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

226 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 21.

Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 21

[zwischen 1275 Juni und 1279 Februar]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Abraham, Mannus, Bella und Johanna, Kinder der Juden Gute und Robin, haben dem Juden Anselm und dessen Frau Dolze von Erkelenz (de Erkellence) ihr Eigentumsrecht (proprietas) an einem Haus und Hof (1) übertragen. Das dortige Nießbrauchrecht (ususfructus) Robins gelangte ebenfalls an Anselm und Dolze.

(1) Haus und Hof befinden sich am Ende der Gasse gegenüber dem Bürgerhaus in Richtung Palast; vgl. ###CP1-c1-02bc###.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 6v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 127, S. 33.

Literatur: GJ 2, 1, S. 225; Kober, Grundbuch (1920), S. 136; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 215.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1, zur Immobilie vgl. auch ###CP1-c1-02bc###. Die Datierung orientiert sich an den voranstehenden und nachfolgenden Schreinsbucheinträgen.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 21, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00bd.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht