Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 64

1289 Januar

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Albert, genannt Schalle (1), und dessen Kinder Duringa und Heinrich haben dem Juden Isaak und dessen Frau Hanna die Eigentums- und Nießbrauchrechte (proprietas et ususfructus) an einem kleinen Hof, der zwischen den Häusern "Neuss" und "Bardewich" sowie dem Haus des Juden Seligman liegt, übertragen und aufgelassen. Diese dürfen ihn nach ihrem Willen veräußern mit Ausnahme der beiden Kloakensitze (sedes duas inferius in cloacas) unterhalb und einem Loch, genannt mezloch, oberhalb des Hauses "Bardewich". Die Kosten zur Reinigung der Kloake sollen jeweils zur Hälfte von den Häusern "Bardewich" und "Isaak" getragen werden.

Actum anno domini m° cc° lxxx octavo, in mense ianuario (2).

(1) Albert war nach Groten, Köln, S. 300 Münzerhausgenosse.

(2) Osterstil.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 12v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 197, S. 71 f.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 35 und 112 f.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1, zur Übertragung weiterer Rechte durch Albert Schalle siehe auch KS01, Nr. 65, zur Verpfändung der Immobilie siehe KS01, Nr. 66.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 64, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00bq.html (Datum des Zugriffs)

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