Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 216

[zwischen 1336 März 15 und 1340 Januar 28]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgende Vereinbarung in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Wenn die Juden Vives und Sara eine Mauer (1) baulich erhöhen wollen, soll weder das Lichtrecht der anderen Seite beeinträchtigt noch sollen dort Fenster eingelassen werden.

(1) Es handelt sich um die Mauer zwischen ihrem Grundstück und den Erben des Münzers Konstantin; vgl. KS01, Nr. 213.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 25r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 370, S. 165.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 37.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Zur vorangegangenen Übereinkunft vgl. KS01, Nr. 213. Die Datierung orientiert sich an den voranstehenden und nachfolgenden Schreinsbucheinträgen.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 216, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00gt.html (Datum des Zugriffs)

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