Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 44

1282 Juni

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Im Namen der [jüdischen] Gemeinde Kölns (קהל קולוניא) bestätigen Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A. (יקר העלב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ו׳ל׳ה׳ה׳) und R. Chajim, Sohn unseres "Herrn, Lehrers und Meisters" Rabbiner R. Jechiel s.A. (ר׳ חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל ז׳ל׳ע׳) mit ihrer Unterschrift, dass R. Isaak, Sohn R. Jakobs (ר׳ יצחק בר׳ יעקב), [und dessen Frau Hanna] (1) ein Viertel des Hauses ["Koppelin"] (2), das zwischen dem von ihm bewohnten Haus und dem Haus des [christlichen] Bürgers Vulprume (וולפרומא הערון) liegt, sowie den Wohnzins des halben Hauses von seinem Schwiegervater R. Baruch haKohen, genannt Seligman [Rufus] (3) (ר׳ ברוך הכהן המכונה זילקמן), und dessen Frau Minna (מרת מינה) [mit Nießbrauchrechten an dem halben Haus] (4) gekauft haben.

ומה שידענו כתבנו וחתמנו ("Und was wir wussten, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet"). [Actum anno domini m° cc° lxxx secundo, mense iunio] (5).

(1) Nennung der Frau nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(2) Nennung des Hausnamens lediglich in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(3) Namensergänzung gemäß der lateinischen Parallelüberlieferung.

(4) Inhaltliche Ergänzung gemäß der lateinischen Parallelüberlieferung; vgl. fernerKS01, Nr. 39.

(5) Datum des lateinischen Eintrags.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 8r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 148, S. 43 und Nr. 158, S. 50 (mit falscher Zuordnung der hebr. Urkunde).

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 112.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert vornehmlich auf der hebräischen Vorurkunde, die Hoeniger und Stern im Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre – wie bereits bei Kober, Grundbuch (1920), S. 112, angemerkt – irrigerweise nicht diesem lateinischen Schreinsbucheintrag, sondern KS01, Nr. 39 zuwiesen (Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 148, S. 43). Hingegen weist der Schreinsbucheintrag Nr. 158 keine größeren Abweichungen von der hebräischen Vorlage auf, lediglich das benachbarte Gebäude wird dort als Haus "Neuss" bezeichnet.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 44, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00ha.html (Datum des Zugriffs)

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