Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 26

[zwischen 1275 Juni und 1279 Februar]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und vier lateinischen Einträgen festgehalten:

Isaak, Sohn R. Abrahams s.A. (יצחק בר׳ אברהם נ׳׳ע׳), und Juda, Sohn R. Meirs s.A. (יהודה ב׳ר׳ מאיר ז׳צ׳ל׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass der Gottschalk von Heimersheim genannte R. Eljakim, Sohn R. Samuels (ר׳ אליקים בר׳ שמואל הנקרא גויילק מהיימרשהיים), [und dessen Frau Lisebe] (1) das Haus, das in der Kölner Judengasse (רחוב היהודים בקולוניא) zwischen den Häusern R. Jakobs von Roermond (ר׳ יעקב מרודגמונדא) und der Erben Kelas [= Geilas] (2) von Linz (מרת כילא מלינסא) liegt, "nach Gesetz und Brauch" (כדין וכשורה) von R. Kalonymos [= Kalemann] (2) von Frankfurt und dessen Frau [Minna] (1) (ר׳ קלונימוס מוורנקנוירט ומאשתו), von R. Vives von Roermund (ר׳ ויוש מרודמונדא) und von R. Natan (ר׳ נתן) gekauft hat.

ועל זה אנחנו החתומים מעידים ("Dies bezeugen wir die Unterzeichnenden").

(1) Nennung der Frau nur in lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 7v, Orig., Perg. Zwei lat. Rückvermerke auf hebr. Urkunde: 1. Ex morte Alexandri et Sare super Vivum et Leifmann et Godeschaleum filios predicti Vivi. 2. Ex morte Anselmi et Sare super Kalemannum et Minne uxorem suam. Item Godeschaleus et Lisebe uxor.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 134-137, S. 36.

Regest: UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, Nr. 9, S. 3 (verkürzt).

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 147.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert vornehmlich auf der hebräischen Vorurkunde. Aus den lateinischen Schreinsbucheinträgen geht darüber hinaus hervor, dass sich das transferierte Haus zuvor im Besitz des Juden Anselm bzw. Alexander und dessen Frau Sara befand und nach deren Tod zu einem Viertel an Vivus und dessen Kinder Liebman und Gottschalk sowie zu drei Viertel an Kalonymus und dessen Frau Minna gefallen ist. Dementsprechend treten sowohl Vivus und dessen Kinder als auch Kalonymus von Frankfurt als Verkäufer auf. Die Datierung orientiert sich an den voran- und nachstehenden lateinischen Schreinsbucheinträgen.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 26, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00ph.html (Datum des Zugriffs)

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