Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 49

1284 August

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Im Namen der Kölner Judengemeinde (קהל קולוניא) bestätigen mit ihrer Unterschrift Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A. (יקר העלב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ט׳ו׳ל׳ה׳ה׳), Chajim, Sohn "unseres Herrn, Lehrers und Meisters" Rabbiner R. Jechiel s.A. (חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל זלע׳), Natan, Sohn R. Joels haLevi s.A. (נתן ב׳ר׳ יואל הלוי ז׳צ׳ו׳ל׳), Eljakim, Sohn R. Samuels (אליקים בר׳ שמואל), Isaak, Sohn des angesehenen R. Jakob (יצחק בן הנ׳ר׳ יעקב), Chajim, Sohn R. Schealtiels s.A. (חיים בן שאלתיאל ז׳ל׳), und Juda, Sohn R. Aschers haLevi s.A. (יהודה בר׳ אשר הלוי ה׳כ׳מ׳), dass Hanna von Holzweiler [= von Erkelenz] (1) (מרת חנה מהולצוילרא), Witwe R. Judlins von Holzweiler [= von Erkelenz] (1) (אלמנת ר׳ יודלין מהולצוילרא) und deren Sohn R. Jakob (ר׳ יעקב) ein Viertel des Hauses, das gegenüber dem Bürgerhaus, genannt "Zechheite" (צכהייטא), liegt, R. Jekutiel, Sohn R. Moses von Neuss, genannt R. Suskint (ר׳ יקותיאל בר׳ משה הנקרא ר׳ זושקינט מנושא), [und dessen Frau Jutta] (2) verkauft haben. Dieser hatte bereits zuvor drei Viertel des Hauses von den anderen Söhnen Hannas erworben. Als genaue Lagemerkmale der Immobilie werden folgende Grenzen angegeben: im Osten der "öffentliche Grund" (רשות הרבים), im Westen der Garten der Erben des Bürgers Vogelo (הערון הנקרא ווגל), im Norden die Ruine, genannt "Zum Schaf", im Süden das Haus der Erben R. Isaaks, Sohn R. Josefs (ר׳ יצחק בר׳ יוסף).

כתבנו וחתמנו לעדות ברורה ונאמנה ונכונה ("Wir haben zum klaren, glaubwürdigen und richtigen Zeugnis niedergeschrieben und unterzeichnet"). [Actum anno domini m° cc° lxxx quarto, mense augusto] (3).

(1) Abweichender Herkunftsname nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Nennung der Frau nur in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(3) Datum des lateinischen Eintrags.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 9v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 163, S. 52 f.

Literatur: Cluse, Studien (2000), S. 52; GJ 2, 2, S. 582; Kober, Grundbuch (1920), S. 47 mit Anm. 13 und 138 f.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert primär auf der hebräischen Vorurkunde. Der lateinische Schreinsbucheintrag weist neben den im Regest vermerkten Varianten im Wesentlichen zwei Unterschiede auf: Zum einen differenziert er zwischen den bei Hanna liegenden Nießbrauch- und den bei Jakob befindlichen Eigentumsrechten, die an Suskint und Jutta veräußert wurden; zum anderen weist er diese nicht als Besitzer der anderen drei Viertel Hausteile aus. Zur Immobilie siehe auch KS01, Nr. 48.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 49, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01on.html (Datum des Zugriffs)

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