Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 71

1291 Januar

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Im Namen der Kölner Judengemeinde (קהל קולוניא) bestätigen Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A (יקר העלוב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ט׳ו׳ל׳ה׳ה׳), Chajim, Sohn "unseres Herrn, Lehrers und Meisters" Rabbiner R. Jechiel s.A. (חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל זלע׳), und Jakob ha Aluv, Sohn R. Josefs s.A. (יעקב העלוב ב׳ר׳ יוסף ב׳ע׳מ׳), mit ihrer Unterschrift zum einen, dass der alte R. Joel (ר׳ יואל הזקן) das in der Enggasse, [vier Plätze neben dem Haus "Zum Mist" gegenüber dem Bürgerhaus und dem Haus Philipp Morats] (1) gelegene Haus seinen sechs Söhne vererbt hat, zum anderen, dass einer der Söhne, Eljakim, genannt Gottschalk [bzw. Levin] (2) (ר׳ אליקים המכונה גויישלק), [und dessen Frau Jutta] (3) die Anteile von vier Brüdern erworben haben. Somit besitzen sie zwei Drittel [sic!] (4) des Hauses. Davon ausgenommen ist lediglich der Anteil R. Josefs (ר׳ יוסף), von dem eine Abgabe an einen [nicht namentlich genannten] Bürger entrichtet werden soll.

וזה העדנו בכתב ידינו זה ("Und das haben wir in unserem Schreiben bezeugt"). [Actum anno domini m° cc° nonagesimo, mense ianuario] (5).

(1) Topographische Präzisierung gemäß der lateinischen Parallelüberlieferung.

(2) Namensvariante nach lateinischen Parallelüberlieferung.

(3) Nennung der Frau nur in lateinischer Parallelüberlieferung.

(4) Korrekt müsste es fünf Sechstel heißen. Es könnte auch sein, dass Eljakims Anteil dort eingerechnet ist.

(5) Datum des lateinischen Eintrags (Osterstil).

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 12v, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 199, S. 72 f.

Literatur: Cuno, Namen (1974), S. 284; Kober, Grundbuch (1920), S. 124; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 213.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert weitgehend auf der hebräischen Vorurkunde. Im Unterschied zur Vorlage sollen laut lateinischem Schreinsbucheintrag Gottschalk und Jutta bereits über ein Hausdrittel verfügt und ein weiteres Drittel hinzu erworben haben. Anstelle der Unterzeichner wird der Rat der Kölner Juden (magistratus iudeorum in Colonia) genannt. Siehe zur Immobilie auch KS01, Nr. 72.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 71, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01p3.html (Datum des Zugriffs)

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