Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 82

1291 Dezember 6

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Im Namen der Kölner Judengemeinde (קהל קולוניא) bestätigen Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A. (יקר העלוב בן הרב ר׳ שמואל הלוי ז׳צ׳ט׳ו׳ל׳ה׳ה׳), Chajim, Sohn "unseres Herrn, Lehrers und Meisters" Rabbiner R. Jechiel s.A. (חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל זלע׳), und R. Jakob haAluv, Sohn R. Josefs s.A. (יעקב העלוב ב׳ר׳ יוסף ב׳ע׳מ׳), mit ihrer Unterschrift, dass der wohltätige R. Jekutiel [= Suskint, genannt Erkelenz] (1), Sohn R. Moses (הנדיב ר׳ יקותיאל בר׳ משה), [und dessen Frau Jutta] (2) zwei Anteile des vormals Josefs Vater R. Isaak (ר׳ יצחק אביו של ר׳ יוסף) gehörenden Hauses und des dahinter liegenden Hofes von den Erben R. Josefs von St. Truiden (ר׳ יוסף מטרודא) – [Vivilmann Albus, Bruder Josefs, und dessen Frau Pora sowie Isaak Neckelin, Sohn Josefs, und dessen Frau Gutheil] (3) – erworben haben. Mit Ausnahme eines Drittels, das sich im Besitz eines weiteren Erben befindet, verfügen sie somit über das gesamte Haus, dessen Grenzen innerhalb der "Straße der Gemeinde" (רחוב הקהל) wie folgt umschrieben werden: im Osten der "öffentliche Grund" (רשות הרבים), im Westen und Süden das Haus R. Aschers von Erkelenz (ר׳ אשר מערקלינצא) und der westlich auslaufende Streifen sowie im Norden Haus und Hof des Käufers und ein Teil des Gartens, der im Besitz der Erben eines Vogelo (ווגל) genannten Bürgers ist.

In einem Nachtrag bestätigt Juda, Sohn R. Meirs s.A. (יהודה ב׳ר׳ מאיר ז׳צ׳ל׳), dass der angesehene R. Jekutiel ebenfalls das letzte Hausdrittel von R. Elieser, Sohn R. Isaaks (ר׳ אליעזר בר׳ יצחק), erworben hat.

ועל זה העדנו וכתבנו וחתמנו ("Das haben wir bezeugt, niedergeschrieben und unterzeichnet") [Anno domini m° cc° nonagesimo primo, Nicolai] (4).

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

(2) Nennung der Frau nur in lateinischer Parallelüberlieferung.

(3) Die Erben und deren Frauen werden lediglich in der lateinischen Parallelüberlieferung namentlich genannt.

(4) Datum des lateinischen Eintrags.

Überlieferung:

Köln, HASt, Best. Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 14r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 216, S. 80 f.

Literatur: Kober, Grundbuch (1920), S. 137; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 215.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert weitgehend auf der hebräischen Vorurkunde. Der parallel überlieferte lateinische Schreinsbucheintrag weicht in einigen Details von der Vorlage ab. Zum Beispiel wird die Lage der Immobilie wesentlich unpräziser angegeben ("in Richtung des Bürgerhauses"); zudem wird der Nachtrag nicht mitberücksichtigt. Das Immobiliengeschäft wurde laut lateinischem Eintrag von nicht namentlich genannten iudei und deren magistri bestätigt.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 82, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01p6.html (Datum des Zugriffs)

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