Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 11

[zwischen 1270 Januar und 1275 Dezember]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und zwei lateinischen Einträgen festgehalten:

Elieser haAluv, Sohn R. Efraims s.A. (אליעז׳ העלוב בר׳ אפריםא׳י׳ל׳), Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners R. Samuel haLevi s.A. (יקר העלוב בן הרב ר שמואל הלוי ז׳צ׳ו׳ל׳) und Chajim, Sohn ״unseres Herrn, Lehrers und Meisters״ Rabbiner R. Jechiel s.A (חיים בן א׳מ׳ו׳ הרב ר׳ יחיאל ז׳ל׳ע׳), bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass der gemeinhin Gumprecht genannte "Jungmann" Efraim, Sohn R. Josefs von Ahrweiler (הנער אפרים המכונה קומפרחט בנו של ר׳ יוסף מארוילרא), die beiden neuen, unter einem Dach stehenden Häuser, die er von seinem Vater geerbt hatte, zur einen Hälfte den Brüdern seiner Mutter Rebekka (מרת רבקה) und Söhnen des Schalaint genannten R. Isaak (ר׳ יצחק המכונה צַלַיינְט), R. Efraim [= Gumpert] (1) (ר׳ אפרים) und R. Samuel (ר׳ שמואל), zur anderen Hälfte den "Jungmännern" Jakob und Josef (יעקב ויוסף הנערים) und den "Jungfrauen" Gutheil und Brune (גוטהייל וברונא הבתולות), Kinder seines Oheims R. Otniel, genannt Brunek (ר׳ עותניאל המכונה ברוניק), geschenkt hat. Die Schenkung wurde vor den Urkundenausstellern bereits vor über zwei Jahren aus freien Stücken und mit vollem Verstand vollzogen. Als genaue Lagemerkmale der Immobilien werden folgende Grenzen genannt: im Osten der "öffentliche Grund" (רשות הרבים), im Westen die "öffentliche Gasse" (שביל של רבים) im Süden das Haus Frau Kelas von Linz (מרת קילא מלינשא), im Norden die Häuser R. Gottschalks von Brüssel (ר׳ גויישלק מברושלא).

ומה שידענו בידיעה ברורה ובעדות נאמנה כתבנו וחתמנו לערכאות של לורנצייש להיות בידם לעדות ולראיה ("Was wir mit klarer Kenntnis und mit zuverlässigem Zeugnis wussten, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet für die Amtleute von St. Laurenz, damit es in ihrer Hand zum Zeugnis und zum Beweis ist").

(1) Namensvariante gemäß lateinischer Parallelüberlieferung.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 6r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 114 f., S. 27 f.

Literatur: Schmandt, Studien (2002), S. 29 f.; Kober, Grundbuch (1920), S. 150, 152 und 154; Keussen, Topographie 1 (1910), S. 190 und 209.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert weitgehend auf der hebräischen Vorurkunde. Abweichend von der Vorlage dokumentieren die lateinischen Einträge das Erbe und den Übertrag von drei, nicht von zwei Häusern. Deren Lage wird wie folgt beschrieben: 1. das große Haus, das an dritter Stelle an der Ecke zur Stesse liegt und zwei Wohnungen (mansiones) unter einem Dach vereinigt, 2. das kleine Haus, gelegen neben dem "Haus der Pfarrer" (domus, qua dicitur plebanorum) in Richtung Enggasse sowie 3. das kleine Haus, das neben dem vorgenannten großen Haus in der Enggasse liegt. Eine präzise zeitliche Zuordnung der Übertragung ist nicht möglich, die vorgenommene Eingrenzung erfolgte unter Berücksichtigung der voranstehenden und nachfolgenden Schreinsbucheinträge. Vgl. auch KS01, Nr. 12.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 11, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01pn.html (Datum des Zugriffs)

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