Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 82

1301 Mai 19, Speyer

König Albrecht [I.] bestätigt dem Magistrat und den Bürgern von Mainz mit Billigung Erzbischof Gerhards [II.] und des [Dom-]Kapitels das - nachfolgend inserierte - Privileg Gerhards vom 18. Juni 1295. Darin hatte letzterer verfügt, dass die Güter, die die Mainzer Bürger innerhalb des Jurisdiktionsbereichs des Mainzer Stuhls besaßen oder noch erwerben würden, von jeder Art von Steuer und Diensten außer dem hergebrachten Zins befreit sein sollten, während ihnen gleichzeitig erlaubt wurde, die Mainzer Juden nach Belieben zu besteuern. Der Erzbischof versprach zudem, nie mehr als 112 Mark Aachener Pfennige jährlich an Martini (11. November) von den Juden einzufordern. (1)

Datum Spire, XIIII kalendas iunii, anno domini Mᵒ trecentesimo primo, indiccione XIIII, regni vero nostri anno tercio.

(1) Siehe MZ01, Nr. 54.

Überlieferung:

Mainz, StadtA, U / 1301 Mai 19, Orig. (A), lat., Perg.; Würzburg, StA, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts 23, S. 35-38, mit dt. Übers. S. 38-41 (Abschr., 15. Jh.) (B).

  • Hegel, Verfassungsgeschichte (1882), S. 151.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.06.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 82, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-00r7.html (Datum des Zugriffs)

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