Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 109

1311 August 31, Brescia (im Lager bei)

König Heinrich [VII.] bekundet, dass die willkommenen Dienste, die sein Getreuer Georg von Randeck (vir strenuus Georgius de Randekke, dilectus noster fidelis) ihm und dem Reich in Italien geleistet hat und auch künftig leisten kann, ihn zu der Gunst bewogen haben, ihn zu seinem und des Reiches Burgmann in Oppenheim zu berufen, weshalb er ihm bzw. seinen Erben 18 Pfund Heller auf die Steuer seiner Juden in Oppenheim anweist, die ihm jedes Jahr zu Martini solange zu zahlen sind, bis ihm durch Heinrich oder dessen Nachfolger 180 Pfund Heller ausbezahlt wurden. Hat er das Geld erhalten, wird er dafür Eigengut erwerben und dieses - oder wenigstens genauso viel von seinem Allod - nach Art und Recht anderer Burglehen, die gewöhnlich ledik burchlehen genannt werden, zu ewigem Dienst besitzen.

Ankündigung des Majestätssiegels.

Datum in castris ante Brixiam, II kalendas septembris, anno domini M trecentesimo undecimo, regni vero nostri anno tertio. (1)

(1) Nach der Angabe des Editors dieser Urkunde, Emil Schaus, wurde der Text einem lange unbeachteten Kopiar im Wiesbadener Staatsarchiv aus dem Nachlass des nassauischen Historikers Christian Daniel Vogel (1789-1852) entnommen, dem es laut einem darauf befindlichen Vermerk von dem Speyrer Domkapitular Freiherr Schütz zu Holzhausen in Kamberg geschenkt worden war; vgl. Zehn Königsurkunden, S. 551.

Überlieferung:

Wiesbaden, HStA, Signatur unbekannt, Abschr. (17. Jh.), lat.

  • MGH Const. 4, 1, Nr. 673, S. 644 f.;
  • Zehn Königsurkunden, Nr. 8, S. 550 f.
  • GJ 2, 2, S. 631, Anm. 5;
  • Krause, Stadt (1927), S. 81;
  • Bodmann, Alterthümer 1 (1819), S. 549.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 02.07.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 109, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-00uc.html (Datum des Zugriffs)

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