Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 169

[zwischen 1329 und 1332]

Erzbischof Balduin (Bal[dewinus]) [von Trier, Verwalter des Mainzer Erzstifts,] bekundet, dass der Edelknecht T[illmann von Saulheim] dem Mainzer Erzbischof Matthias von Buchegg und der Mainzer Kirche zu dienen versprach, in diesem Einsatz in Gefangenschaft geriet und Schaden erlitt. Für seine Verluste und die ihm gegebenen Versprechen sowie die von Tillmann bzw. seinen Erben geleisteten und noch zu leistenden Dienste schuldet ihm Balduin 100 etc. (1) Pfund Heller, für die er ihm 14 Pfund auf die Steuer (stura) seiner Juden in Oppenheim (Opp[enheim]) anweist. Der jeweilige Amtmann dort, der die Steuer einnimmt, soll sie ihm alljährlich zu Martini (11. November) aushändigen, bis ihm oder seinen Erben seitens des Erzbischofs oder seiner Nachfolger die besagten 100 Pfund bezahlt worden sind. Tillmann verzichtet [im Gegenzug] auf den Gebrauch aller Urkunden, die er noch hat oder künftig findet, und eventuelle Maßnahmen oder Klagen gegen Balduin und die Mainzer Kirche wegen seiner Gefangenschaft, Verluste und Dienste. (2)

Besiegelt mit dem Siegel des Erzbistums Mainz.

(1) Die Bedeutung von etc. an dieser Stelle ist unklar.

(2) Vgl. MZ01, Nr. 171.

Überlieferung:

Kassel, UniBib, Landesbibl. und Murhardsche Bibl. der Stadt Kassel, 2° Ms. iurid. 25, fol. 201r, Nr. 360, lat., Papier; Abschr. (spätestens aus den 1340er Jahren).

  • Nova Alamanniae 1, Nr. 265, S. 150.
  • Haverkamp, Balduin (1985), S. 466, Anm. 130;
  • GJ 2, 2, S. 631;
  • Krause, Stadt (1927), S. 49 und 146.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 05.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 169, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-010q.html (Datum des Zugriffs)

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