Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 319

1347 Januar 19, Kreuznach

In der Bruderstube der Karmeliten in Kreuznach (Crutzennach) erschien vor dem kaiserlichen Notar Magister Gerwin von Kamen (Gerwyn von Caymen), wohnhaft zu Boppard (Bopart), nach Aussage von dessen darüber ausgefertigtem Instrument Graf Walram von Sponheim (Walrabe von Spanheim) und legte in Anwesenheit genannter Zeugen eine von ihm selbst und Raugraf Ruprecht zu Altenbamberg (Aldenbeymburg) ausgestellte und besiegelte Urkunde (nottel) über eine zwischen beiden vorgenommene Sühne vor. Nach Verlesung des Dokuments bestätigten die Zeugen den Sachverhalt und erklärten, der Raugraf habe die Sühne beschworen und den Wildgrafen um Besiegelung gebeten, da er sein eigenes Siegel nicht greifbar hatte. Der Raugraf habe im Garten des alten Schreibers Johann von Kreuznach vor diesem, vor weiteren Christen und vor Juden (da die vorgenanten degedingis lute alle und andere viel erber lute, herren, paffen, rittere, leyen, cristen und iuden, bij waren) beschworen, eine gleichlautende Urkunde mit seinem Siegel sowie denen genannter Verwandter und Freunde binnen einer bestimmten Frist ausfertigen zu lassen, dies jedoch versäumt. Darauf sei an einem festgelegten Tag im Kreuznacher Karmeliterkloster vom Raugrafen die besagte Urkunde neuerlich vorgelesen und mit seinem Siegel anstelle des wildgräflichen versehen worden. Der Raugraf habe seine Zusagen indes nicht gehalten, obwohl kein Sühnebruch durch den Grafen von Sponheim erfolgt sei. Die Zeugen prüfen, ob sich der Raugraf eines solchen schuldig gemacht hat, der dies gegebenenfalls wiedergutmachen will. Die Sühneurkunde folgt als Insert im Wortlaut. Sie ist nicht datiert.

Der Notar hat das von ihm aufgesetzte Instrument mit seinem Signet versehen.

In dem iare nach unsers herren geburte, da man zalte dusent druhondert und sieben und viertzig iare, in dem nunzehenden dage in dem maende, den man nennet in latine ianuarius.

Überlieferung:

Karlsruhe, GLA, 67/1340, fol. 227v-231r, Abschr. (nach 1438) (B), dt.; Karlsruhe, GLA, 67/1350, fol. 50r-52r (Abschr., kurz nach 1515) (C).

  • Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1, Nr. 891, S. 519 f.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.06.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 319, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-01in.html (Datum des Zugriffs)

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