Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 327

1347 Dezember 06, Schorndorf

König Karl IV. bestätigt den ihm und dem heiligen Reich treu ergebenen Mainzer Bürgern (cives Maguntini) auf deren Bitten hin mehrere im Wortlaut inserierte Privilegien, darunter die beiden Erzbischof Gerhards von Mainz vom 18. Juni 1295, in denen dieser zum einen den Mainzern unter anderem die Erlaubnis erteilte, die Mainzer Juden nach Belieben zu besteuern, unter Wahrung des bischöflichen Anspruchs auf 112 Mark Aachener Pfennige von den Juden pro Jahr, und zum anderen den Mainzer Juden garantierte, ihm künftig nicht mehr als besagte 112 Mark zahlen zu müssen. (1)

Ankündigung des königlichen Majestätssiegels.

Datum in Schorndorf, VIIIᵒ ydus decembris, anno domini millesimo trecentesimo quadragesimoseptimo, indictione XVma, regnorum nostrorum anno secundo.

Rekognitionsvermerk des Dekans Nikolaus von Olmütz (Olomutensis), Kanzler des königlichen Hofes, anstelle und im Namen von Gerlach (Gerlacus), Mainzer Erzbischof und Erzkanzler des heiligen Reiches in deutschen Landen.

Rückvermerk:

Ein glichnisse off dy gulden bolle von Konigk Karle (14. Jh.)

(1) Siehe MZ01, Nr. 54 und MZ01, Nr. 55.

Überlieferung:

Mainz, StadtA, U / 1347 Dezember 6 / III, Orig. (A 1); http://images.monasterium.net/img/DE-StaAMainz/U/StaAMainz_U_13471206-3_r.JPG (Digitalisat), lat., Perg.; Würzburg, StA, Mainzer Urkunden 5962 (Orig., Perg.) (A 2).

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.08.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 327, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/MZ-c1-00dv.html (Datum des Zugriffs)

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