Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)

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Norddeutschland 1, Nr. 20

1283 März 24, Pruntrut (bei)

König Rudolf I. (Rudolphus dei gratia Romanorum Rex semper augustus) gebietet den Juden zu Goslar (universis iudeis Goslariensibus), seinen geliebten Kammerknechten (dilectis camere sue servis), jährlich sechs Mark (1) zur Unterhaltung des dortigen königlichen Palastes zu zahlen (Devocioni vestre firmiter precipiendo mandamus precise volentes, quatenus annis singulis sex marcas argenti pro reparatione et conservacione Regalis palacii in Goslaria dare nullatenus omittatis). (2)

Datum in castro ante Porrentrut (3) IX kalendes aprilis, regni nostro anno Xᵒ.

(1) Es bleibt unklar, ob diese Abgabe in Höhe von 6 Mark eine besondere Form der außerordentlichen Reichsjudensteuer war, die neben der gewöhnlichen zu zahlen war, oder ob damit die Verwendung der üblichen Reichsjudensteuer näher bestimmt werden sollte. Vgl. die Ausführungen bei Fischer, Judenprivilegien (1936), S. 96 f., Anm. 2. Rösel, Reichssteuern (1910), S. 28, interpretiert sie als ordentliche Reichssteuer.

(2) Die Zahlungsaufforderung blieb offenbar wirkungslos, wie die erneute Mahnung vom 1. September 1285 (NO01, Nr. 26) überaus deutlich belegt. Unsicher überliefert sind weitere Erinnerungen von 1282 (NO01, Nr. 14) und 1284 (NO01, Nr. 24).

(3) Die Urkunde ist in einem Feldlager vor Pruntrut (= Porrentruy, Schweiz), 45 km südwestlich von Basel, ausgestellt. Rudolf befand sich im Frühjahr 1283 zusammen mit Bischof Heinrich von Basel auf einem Feldzug gegen den Grafen Reinald von Burgund. Dieser erhob als Gatte einer Urenkelin des 1282 verstorbenen Grafen Dietrich von Mömpelgard unberechtigt Anspruche auf das in die Lehenshoheit des Basler Bischofs fallende Pruntrut. Der Entsatz durch König und Bischof dauerte bis in den April; vgl. RI 6, 1, 1, S. 388 f. (mit Zusammenstellung der Quellen), und Redlich, Rudolf (1903), S. 604-606.

Überlieferung:

Goslar, StadtA, B 827, S. XIV f. , Abschr. (1. Hälfte 15. Jh.), lat., Papier; ebd., B 822, S. 20 (Anfang 16. Jh.).

Kommentar:

Die Urkunde ist nicht im Original überliefert, sondern in zwei verlässlichen Abschriftbüchern der Stadt. Das sogenannte Kopialbuch der Stadt Goslar (B 827) geht in seinem älteren Teil auf einen Schreiber der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts zurück und enthält auf seinen ersten 69 Seiten Abschriften von königlichen Privilegien. S. UB der Stadt Goslar 3, S. XI f. Pergamentkodex B 822 enthält Kopien von Urkunden der Stadt, insbesondere königlicher Privilegien. Sie stammen auf den ersten 263 der 328 Seiten von einer einzigen Hand und wurden in den Jahren 1505 bis 1521 angefertigt, die folgenden Seiten sind von späteren Schreibern hinzugefügt worden. S. UB der Stadt Goslar 2, S. VII.

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 22.01.2021

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 20, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/CP1-c1-00mj.html (Datum des Zugriffs)

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