Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)
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Norddeutschland 1, Nr. 81
1316 April 4, Bremen
Der Bremer Bürger Hermann Herzog bekundet, den Domvikaren für 20 bremische Silbermark zwei Wurten vor dem Herdentor (duas areas sitas extra portam pastorum) unter Hinzuziehung von Pfändern (pignera) veräußert zu haben. Sollten die Käufer binnen Jahr und Tag im Besitz der neu erworbenen Liegenschaften gestört oder gehindert werden, so werde er den Kaufpreis zurückerstatten oder ihnen ein Kistenpfand (mobilia, que in cista claudi poterunt) geben. Dieses könnten die Domvikare bei den Juden, oder wo immer sie wollten, weiterverpfänden (que quidem pignera iidem vicarii possunt pro eorum denariis apud iudeos aut ubicunque voluerint obligare).
Datum Breme, anno domini MᵒCCCᵒXᵒVI, in die Palmarum.
Überlieferung:
Hannover, LA, Erzstift Bremen, Nr. 299, Orig. (Kriegsverlust), lat., Perg.
- Bremisches UB 2, Nr. 163, S. 173 f.
- Elmshäuser, Pfandleiher (2020), S. 69;
- Dünzelmann, Gaste (2001), S. 65;
- GJ 2, 1, S. 126;
- Löning, Juden (1938), S. 261 f.;
- Markreich, Beziehungen (1928), S. 4.
Kommentar:
Der Passus spricht allgemein von der Möglichkeit, die Pfänder bei Juden oder anderen potentiellen Pfandleihern zu versetzen. Sie belegt die Nutzung jüdischen Kreditwesens durch die Bremer Geistlichkeit, aber nicht die Präsenz von jüdischen Pfandleihern in Bremen selbst.
(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 04.05.2021
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 81, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-000a.html (Datum des Zugriffs)
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Ausführliche Informationen zu Juden in den norddeutschen Bistümern finden Sie demnächst in der Einleitung von Johannes Deißler.
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