Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)

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Norddeutschland 1, Nr. 37

[1291], Wismar

Eintrag im Wismarer Stadtbuch A: (1)

Die Wismarer Kämmerei verzeichnet verschiedene Einnahmen von und Schulden bei den Juden (2): Die Stadt hat von den Juden 41 Mark insgesamt über die Berechnung hinaus empfangen. Sie haben 37 1/2 Mark der Stadt gegeben. Sie haben 11 Mark wegen Verfehlungen gegeben. 5 Mark haben sie gegeben am Freitag nach Domine in tua misericordia (3). [Sie haben gegeben] 26 1/2 Mark. [Sie haben gegeben] 59 Mark. Sie haben gegeben von 100 Mark 15 Mark, 40 Mark und 8 Schillinge. Die Stadt ist den Juden 30 Mark Pfennige schuldig, welche diese ihr gegeben haben: Civitas recepit a iudeis XLI marcas in universo super computacionem XXXVIIj marcas, quas prestiterunt civitati. Item dederunt XI marcas de excessu suo. Item quinque marcas dederunt feria VI post dominicam Domine in tua Misericordia, item XXVIj marcas. LX marcas I minus. Item dederunt de centum marcis XV marcas, XL marcas et VIII solidos. Civitas tenetur iudeis XXX marcas denariorum, quas sibi prestiterunt. […] Anno domini MᵒCCᵒLXXXXIᵒ […].

(1) Die den Juden zuzuschreibenden Einträge sind undatiert. Das MUB ordnet die von verschiedenen Seiten des Stadtbuches zusammengestellten Kämmereirechnungen in die Jahre 1290 (S. 83-85 des Stadtbuches) und 1291 (S. 104) ein. Techen datiert ebenfalls den die Judenbelege enthaltenden Eintrag (Nr. 1130) in Älteste[s] Wismarsche[s] Stadtbuch, S. VII f. - wegen einer Jahresnennung im Fortgang der Seite - auf das Jahr 1291. Dieses Jahr kollidiert unter Umständen mit der vage für 1290 angesetzten Vertreibung der Juden aus Wismar (NO01, Nr. 34).

(2) Es handelt sich um neun Einzelpositionen. Nur in zwei Fällen werden diese ausdrücklich als von den Juden geleistet spezifiziert. Der erste Eintrag in Höhe von 41 Mark wird in universo super computacionem bezeichnet, 11 Mark werden als de excessu suo (Strafe für ein Vergehen, vgl. MUB 12, S. 160) klassifiziert, eine Zahlung in Höhe von 5 Mark wird mit einem Tagesdatum verbunden. Mehrere Einzelsummen sind gänzlich unspezifiziert. Die letztgenannte Summe wird als Kredit an die Stadt gekennzeichnet. Zur Deutung vgl. die Versuche bei Bürstenbinder, Judenschutz (2010), S. 15 f. und 140, und Fouquet/Rabeler, Juden (2012), S. 21.

(3) 1291 Juni 29 oder 1290 Juni 9.

Überlieferung:

Wismar, StadtA, Abt. III, Rep. 3 H, Stadtbuch A, S. 104, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Zum Wismarer Stadtbuch A vgl. MUB 1, S. XLVIII-L; Älteste[s] Wismarsche[s] Stadtbuch, S. V-XX, insbes. S. XIII f. zu den Kämmereisachen, die außerhalb der eigentlichen im Stadtbuch A behandelten Jahresspanne liegen, sowie Korlén, Texte (1945), S. 171-173.

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 11.05.2021

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 37, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-007x.html (Datum des Zugriffs)

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