Judenbetreffe in den Rothenburger Achtbüchern (1273-1347)

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Rothenburger Achtbücher 1, Nr. 20

1284 April [zwischen 10 und 14]

Im Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts ist zum Jahre 1284 unter dem Tagesdatum Ante Tyburcii et Valeriani (1) vermerkt:

[1.] Auf Klage des Juden Lemmlin wegen Schulden und Zinsen und des daraus entstandenen Schadens ist Rüdiger Ecker von Marktbergel mit der Acht belegt worden: Ad querimoniam Lembelin iudei pro debito et usura et dampnis ex hoc est proscriptus Rudeger Eccer de Birgel.

(1) Der Schreiber vergaß, den Wochentag aufzuzeichnen. Die Gerichtsversammlungen fanden immer an einem Freitag statt. Da der Freitag vor Tiburcius und Valerian in diesem Jahr auf den Karfreitag fiel, dürfte der Gerichtstermin wohl eher an diesem Tag (Freitag) oder ggf. an einem der vorangegangenen Tage stattgefunden haben.

Überlieferung:

Nürnberg, StA, Reichsstadt Rothenburg, Akten 487a, fol. 19v, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Zum Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts vgl. RA01, Nr. 1.

(jmü.) / Letzte Bearbeitung: 14.03.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, RA01, Nr. 20, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/RA01/RA-c1-000k.html (Datum des Zugriffs)

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