Judenbetreffe in den Rothenburger Achtbüchern (1273-1347)

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Rothenburger Achtbücher 1, Nr. 73

1301 Oktober 6

Im Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts ist zum Jahre 1301 unter dem Tagesdatum Feria sexta post Michaelis vermerkt:

[1.] Auf Klage Michaels, eines Juden von Hall, sind wegen ihrer nicht beglichenen Schulden Wortwin, der Schwiegersohn des Marschalls, und Stehlin, Bäcker von Ochsenfurt, mit der Acht belegt worden: Ad querimoniam Michel, iudei de Hallis, proscriptus est (1) sunt Vuertwinus, gener (2) Marschalki, Stehellin, pistor de Ohsenfurt, pro debitis suis non solutis.

(1) Das Wort est ist gestrichen.

(2) Die Verwandtschaftsbezeichnung gener kann auch Schwager bedeuten. Da dort, wo sich im späten 14. und 15. Jahrhundert in Rothenburger Quellen die Verwandtschaftsverhältnisse nachvollziehen lassen, gener im Sinne von Schwiegersohn Verwendung fand, wurde auch hier dieser Verwandtschaftsbezeichnung der Vorzug gegeben.

Überlieferung:

Nürnberg, StA, Reichsstadt Rothenburg, Akten 487a, fol. 52r, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Zum Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts vgl. RA01, Nr. 1.

(jmü.) / Letzte Bearbeitung: 14.03.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, RA01, Nr. 73, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/RA01/RA-c1-0021.html (Datum des Zugriffs)

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