Von Werra und Leine bis zum Bober: Quellen zur Geschichte der Juden in Thüringen und Sachsen

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Thüringen/Sachsen 1, Nr. 93

[zwischen 1306 und 1320]

Ein Verzeichnis nennt die Einkünfte und Abgaben, die an den Erfurter Hof des Mainzer Erzbischofs Peter gehen sowie in einigen eigens vermerkten Fällen an seine Beamte in der Stadt:

Zu Lichtmess werden Zahlungen von den Brauereien erhoben. Die Innung der Weber leistet dem Schultheißen eine Zahlung von 33 Denaren. Ebenso gehen Geldzahlungen von den Lederschneidern, den Schustern, den Futterern sowie den Verkäufern von Erbsen, Hirse und anderen Gemüse ein. Das Peterskloster und das Kapitel von St. Marien übergeben Kerzen an die Schlutheißen der Stadt und im Brühl sowie an den Vogt des Erzbischofs.

Zum Abend vor Palmsonntag gehen Geldzahlungen von den Heringshändlern und den Ölhändlern ein. Zudem werden Zahlungen für jeden eingehenden Wagen mit Fischen bestimmt. Die Futterer leisten zu Mittfasten eine Haferabgabe.

Zu Ostern geht eine Zahlung von den Webern ein, und die Ziechenweber geben ein Tischtuch und ein Handtuch ab. Die Schuster geben Wein und Hühner ab und die Hutmacher leisten eine Geldzahlung.

Zu St. Walpurgis erhält der Schultheiß Geldzahlungen von den Webern und den Schustern.

In der Woche vor Himmelfahrt wird Geld von den Brauereien erhoben. Außerdem gehen Geldzahlungen von den Futterern, den Verkäufern von Erbsen und anderem Gemüse, den Leinentuch- und Altkleiderhändlern und von den Lederschneidern ein.

Zu Pfingsten erhält der Schultheiß von den Webern eine Geldzahlung und von den Schustern Wein und Hühner. Die Hutmacher geben dem Schultheißen und dem Viztum 4 Schilling und zwei Hüte.

Zu St. Jakob gehen Geldzahlungen von den Webern, den Schustern und den Meistern der Schildmacher ein.

Zu St. Michaelis erhält der Schultheiß Geldzahlungen von den Webern und den Schustern.

In der Woche nach Michaelis wird eine Abgabe von den Brauereien erhoben. Außerdem gehen Geldzahlungen von den Hutmachern, den Verkäufern von Erbsten und anderem Gemüse, den Leinentuch- und Altkleiderhändlern sowie von den Lederschneidern ein.

Zu St. Martin geben die Schuster dem Schultheißen und dem Viztum vier Sandalen, das Peterskloster lässt den Schultheißen in der Stadt und im Brühl sowie dem Vogt Sandalen zukommen.

Zu Weihnachten gehen Geldzahlungen von den Webern, den Schustern und den Hutmachern ein.

Zum Neujahrstag haben die Juden zwei Pfund Pfeffer im Hof des Erzbischofs abzugeben.

Zu Epiphanias gibt der Beamte des Erzbischofs, der Salzgraf heißt, dem Schultheißen und dem Vitzthum Salz sowie je ein Paar Schuhe.

Für Salz, das auf dem Markt verkauft wird, müssen Geldzahlungen oder Salzabgaben geleistet werden. Jeder Lachshändler muss dem Erzbischof jährlich einen Lachsrücken und ein Kopfmittelstück geben.

Jeder Bürger oder Fremde, der Wein verkauft, gibt den Dienern des Erzbischofs auf Anfrage einmal jährlich einen Humpen. Jeder Mühlenbesitzer leistet Geldzahlungen an den Schultheißen und den Diener und lädt sie dazu zu einem guten Frühstück ein.

Vor der Reinigung der Kirschlache sollen die Anrainer dieses Wassergrabens den Schultheißen um Erlaubnis bitten und ihm einen Schilling verehren. Die Reinigung sollen sie gleich nach der Erteilung der Erlaubnis vornehmen.

Überlieferung:

Magdeburg, LHA, Cop. 1389, Orig., lat.

  • REM 1, 1, Nr. 2180, S. 426 f.

Kommentar:

Das Verzeichnis bricht mitten im Satz ab, weitere zugehörige Blätter fehlen; vgl. REM 1, 1, Nr. 2180, S. 427, Anm. 9. Datieren lässt sich die Liste lediglich über die Amtszeit Erzbischof Peters.

Die meisten der hier aufgeführten Zahlungen sind ebenso im 1332 von Heinrich von Bibra erstellten Einkunftsverzeichnis, dem sogenannten Bibra-Büchlein, enthalten. Dort sind für Juden allerdings mehrere Abgaben vermerkt und die Abgabe zu Neujahr umfasst vier Pfund Pfeffer; vgl. TW01, Nr. 201.

(mlä.) / Letzte Bearbeitung: 12.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, TW01, Nr. 93, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/TW01/CP1-c1-00xs.html (Datum des Zugriffs)

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