Von Werra und Leine bis zum Bober: Quellen zur Geschichte der Juden in Thüringen und Sachsen

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281 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 11.

Thüringen/Sachsen 1, Nr. 11

1275 April 23, Erfurt

Werner, Erzbischof von Mainz, und Heinrich, Graf von Honstein, verkünden einen Vergleich wegen der Zwietracht und des Streits der Adeligen Otto von Orlamünde, Gunther von Käfernburg, Albert von Gleichen, der Brüder Albert und Friedrich von Rabenswald und von den Grafen Stolberg, den Brüdern von Heldrungen und anderen Unterstützern (coadiutores) auf der einen Seite und den Erfurter Bürgern und ihren Unterstützern auf der anderen Seite:

Die genannten Bürger sollen in den Besitzrechten ihrer Lehns-, Eigen- und Erbgüter von den genannten Adeligen nicht gehindert, sondern unterstützt werden. Die Eigen- und Vogteileute der Adeligen, die in der Stadt Erfurt aufgenommen wurden, so dass ihre Herren keine Rechte über sie ausüben konnten, sollen zurückgeschickt werden, wenn die Adeligen ihre Ansprüche vor dem 29. September (ante diem beati Michaelis) nachweisen. Künftig sollen solche Leute zurückgeschickt werden, wenn die Adeligen ihre Rechte binnen eines Jahres nachweisen. Weiterhin sollen die Adeligen und ihre Getreuen ihre Schulden bei Erfurter Christen und Juden, über die sie Schuldscheine haben (de debitis apud christianos et judaeos Erfordenses contractis habebunt), bis zum 11. November (ad festum beati Martini) zurückzahlen. Bis zur Hälfte dieses Zeitraums sind die Schulden gestundet. Dietrich von Werningsleben zahlt 50 Mark bis zu diesem Termin.

Bei künftigen Streitigkeiten über die Lehensgüter der genannten Bürger ist die Rechtsprechung wie bei anderen Vasallen den Adeligen vorbehalten. Gibt es künftig anderen Anlass zum Streit, soll darüber vor Freunden beider Parteien entschieden werden.

Datum et actum Erffordiae anno domini Mᵒ. CCᵒ LXXVᵒ, IXᵒ kalendas maii.

Überlieferung:

Magdeburg, LHA, Cop. 1376, Abschr. (nicht auffindbar), lat.; StadtA Erfurt, 0-0/A VII-3, Nr. 1 (Abschr., neuzeitlich).

  • UB Erfurt 1, Nr. 277, S. 175 f.;
  • Michelsen, Ueber die Ehrenstücke, Nr. 4, S. 41 f.
  • Lämmerhirt, Anfänge (2015), S. 73;
  • Ruf-Haag, Juden (2009), S. 42 f.;
  • Wolf, Erfurt (2005), S. 175 f.;
  • Patze/Schlesinger, Geschichte Thüringens 2, 1 (1974), S. 191.

Kommentar:

Die sogenannte Erfurter Grafenfehde hatte ihre Ursprung im zunehmenden Landerwerb der Stadt und ihrer Bürger. Die endgültige Beilegung des Konflikts, der auch durch eine Klageschrift des Grafen Albert von Gleichen dokumentiert ist, erfolgte erst mit weiteren Vergleichen von 1276 und 1277, vgl. Wolf, Erfurt (2005), S. 176 f. und 179-181.

(mlä.) / Letzte Bearbeitung: 12.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, TW01, Nr. 11, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/TW01/TW-c1-0014.html (Datum des Zugriffs)

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