Von Werra und Leine bis zum Bober: Quellen zur Geschichte der Juden in Thüringen und Sachsen

Zurück zur Übersicht

281 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 100.

Thüringen/Sachsen 1, Nr. 99

1309 September 12

Elisabeth, Äbtissin, Adelheid, Priorin, Saphia, Kellermeisterin, und der gesamte Konvent in Blankenburg erklären, dass sie wegen ihrer großen notwendigen Schulden, durch die sie bei Getreuen und Juden verpflichtet sind (propter magnam necessitatem debitorum, quibus obligamur tam fidelibus quam judeis), mit der Zustimmung und dem Wissen des Heinrich, Graf von Blankenburg, ihres Herrn, und Ulrichs, ihres Propstes, und anderer Herren und Freunde, auch mit der Zustimmung und Genehmigung Alberts, Bischof von Halberstadt, und mit der Zustimmung aller, von denen von Rechts wegen eine Zustimmung gefordert werden muss, den Räten der Stadt Wernigerode eineinhalb Hufen verkaufen mit Besitz und allen Rechten in Dorf und Feld und allem Zubehör, gelegen in der Flur Langeln, welche 16 Malter einbringen, nämlich 8 Malter Weizen und acht Malter Hafer, für 28 Mark reinen Silbers Halberstädter Währung und dass sie schon vollständig ausgelöst sind. Sie übertragen den genannten Räten die genannten Güter mit Zubehör und allen Rechten in ewigen Besitz, ohne dass ihre Kirche irgendwelche Rechte behält. Sie versprechen, dass niemand von ihnen auf die übertragenen Güter weitere Ansprüche erheben wird. Zeugen sind der genannte Graf Heinrich von Blankenburg, Friedrich genannt Friso, Eberhard, Vogt und Ritter, Henning von Lynzeke, Thilo von Halle und andere treue Männer. Damit niemand von ihren Nachfolgern dies in Zweifel zieht, kündigen sie das Siegel des Klosters an.

Datum et actum anno dominice incarnationis. millesimo CCCᵒ nono, feria sexta proxima post festum Nativitatis Marie virginis et matris Jhesu Christi.

Rückvermerk:

Ouer acker zu Langell 1½ huffen so das closter zu Blankenburg dem rad verkaufft Ao 1309. (frühneuzeitlich)

Überlieferung:

Wernigerode, StadtA, WR I/VII/A/4/7 a, Orig., lat.

  • UB Wernigerode, Nr. 59, S. 31 f.
  • GJ 2, 1, S. 87.

Kommentar:

Zur Zustimmung der Grafen von Regenstein und des Bischofs von Halberstadt vgl. TW01, Nr. 100 und TW01, Nr. 101.

(mlä.) / Letzte Bearbeitung: 12.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, TW01, Nr. 99, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/TW01/TW-c1-001m.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht