Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 210

1318 Mai 22, Würzburg

Am 22. Mai 1318 (an dem selben mantage) (1) verklagt [der Jude] Meier von Karlstadt (Meier fon Karlstat) Reinhard von Malkes (Reinharden fon Malkoz) vor dem Würzburger Landgericht als Bürgen für Heinrich von Swnnelsbach über zehn Pfund Pfennige und Zinsen für sechs Jahre. Reinhard von Malkes behauptet, er sei nur Bürge über dreieinhalb Pfund Pfennige samt Zinsen gewesen und sei von der Bürgschaft bereits gelöst. Daraufhin wird vom Gericht beschieden, der Beklagte soll dies dem Juden beweisen und zwar mit einem Christen vor dem Landrichter und mit einem Juden vor der Synagoge (mit dem cristen for dem lantrichter vnd mit dem juden for der juden schule). Als Termin dafür wird der 6. Juni 1318 (an dem nehesten dinstage nach sent Bonifacien tage) festgesetzt. Ist der Würzburger Landrichter an diesem Tag nicht vor Ort, sollen die Parteien sich an den Richter von Talheim wenden. Den Restbetrag betreffend soll Reinhard am selben Tag auf die Forderungen antworten, wobei die Strafsumme (widertwinge) auf zwanzig Pfund Heller festgesetzt wird, die Meier ihm geliehen habe. (2)

(1) Vgl. die Datierung des vorhergehenden Eintrages, fol. 6v: an dem mantage for sent Urbans tage.

(2) Da Reinhard von Malkes nicht zum Prozesstermin am 6. Juni erschienen war, wurde er erneut verklagt; vgl. WB01, Nr. 212. Zum weiteren Verfahren: WB01, Nr. 215 und WB01, Nr. 219. Randvermerk: Meier fon Karlsat.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 6v-7r, Orig., dt., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-69.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 210, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-002z.html (Datum des Zugriffs)

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