Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)
657 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 269.
Bm. Würzburg 1, Nr. 272
1326 März 14, Würzburg
Am 14. März 1326 (fritage nach sente Gregorien tag) erhält die Würzburger Judengemeinde (die gemeine der juden cze Wirceburg) vor dem Würzburger Landgericht das Recht, nicht vor das Zehntgericht geladen werden zu dürfen. Klagen gegen die Juden sollen vor dem Würzburger Landgericht oder vor der Synagoge (vor dem lant richter oder vor ir schule) vorgebracht werden. Wird ein Jude dennoch vor dem Zehntgericht beklagt, so ist das dort gefällte Urteil unwirksam. Darüber besitzen die Juden eine durch das Landgericht besiegelte Urkunde (litteram habent de hoc sub sigillo judicii). (1)
(1) Vgl. Würzburger Landgericht 1, S. 64 f.
Überlieferung:
Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 34r, Orig., dt. und lat., Perg.
- Würzburger Landgericht, Nr. I-388.
- Schäfer, Landgericht (2002), S. 64 f.
Kommentar:
Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.
(bkr.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 272, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-0047.html (Datum des Zugriffs)
Lizenzhinweis
Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.
Einleitung
Ausführliche Informationen zu den Judenbetreffen im Bistum Würzburg finden Sie in der Einleitung von Bernhard Kreutz.