Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Würzburg (1273-1347)

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Bm. Würzburg 1, Nr. 272

1326 März 14, Würzburg

Am 14. März 1326 (fritage nach sente Gregorien tag) erhält die Würzburger Judengemeinde (die gemeine der juden cze Wirceburg) vor dem Würzburger Landgericht das Recht, nicht vor das Zehntgericht geladen werden zu dürfen. Klagen gegen die Juden sollen vor dem Würzburger Landgericht oder vor der Synagoge (vor dem lant richter oder vor ir schule) vorgebracht werden. Wird ein Jude dennoch vor dem Zehntgericht beklagt, so ist das dort gefällte Urteil unwirksam. Darüber besitzen die Juden eine durch das Landgericht besiegelte Urkunde (litteram habent de hoc sub sigillo judicii). (1)

(1) Vgl. Würzburger Landgericht 1, S. 64 f.

Überlieferung:

Würzburg, StadtA, Ratsbuch 58, fol. 34r, Orig., dt. und lat., Perg.

  • Würzburger Landgericht, Nr. I-388.
  • Schäfer, Landgericht (2002), S. 64 f.

Kommentar:

Zum ältesten Würzburger Landgerichtsprotokoll vgl. WB01, Nr. 208.

(bkr.) / Letzte Bearbeitung: 06.05.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WB01, Nr. 272, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-0047.html (Datum des Zugriffs)

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