Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 4

1279 Juli 25

Im Rechnungsbuch der Burse von St. Lambert sind auch Zahlungen der Juden an den Pleban der Kirche vermerkt (Isti sunt redditus, quos habet plebanus de ecclesia). Diese zahlen jährlich an Heiligabend (1) 3 Schillinge von ihrer Synagoge (2): Item iudei de synagoga sua III solidos in vigilia Nativitatis domini.

Acta sunt hec anno domini Mᵒ CCᵒ LXXᵒ nono circa festum Jacobi apostoli. (3)

(1) Dezember 24.

(2) Wahrscheinlich handelt es sich um eine Zehntzahlung. Neben den Juden sind noch fünf weitere Zahlungspflichtige aufgeführt. Kirchhoff, Prinzipalmarkt (2001), S. 312, schreibt zu dem die Juden betreffenden Eintrag: 'Eine Abgabe der Gemeinde, vielleicht das Geleitsgeld, überließ ein Bischof im 12./13. Jahrhundert der Lambertikirche. […] Die Rentenzahlung entsprach bei einem Jahreszins von 5% einer Kapitalschuld von 60 Schillingen oder 5 Mark.'

(3) Wie Prinz, Mimigernaford (1960), S. 176, zur Datierung auf das letzte Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts kam und ihm folgend Brilling und Richtering in WJ 1, Nr. 30 [erste Edition!], ist unbekannt. Sicher ist nur, dass die Zahlungen ab 1279 erfolgten. Die Abschriften der Urkunden sind nach Prinz, Mimigernaford (1960), S. 176, bis 1410 von einer Hand geschrieben, die jüngeren meist gleichzeitig nachgetragen.

Überlieferung:

Münster, BA, Notata bursae Lambertinae, fol. 72v, Abschr. (15. Jh) (Kriegsverlust), lat.

Kommentar:

Die Abschriften des 15. Jahrhunderts konnten 1941/42 von Prinz noch eingesehen werden. Die zugrunde liegenden Handschriften konnten nach dem Krieg nicht mehr aufgefunden werden, sodass auf die Edition von Prinz zurückgegriffen werden muss.

(Diethard Aschoff) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 4, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-022c.html (Datum des Zugriffs)

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