Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 34

1300 Dezember 1

Ein in Köln tagendes Schiedsgericht, bestehend aus Walram, Herrn von Monschau und Falkenburg, und Johann, Herrn von Cuyck, entscheidet: Da beide Parteien, sowohl Erzbischof Wigbold von Köln als auch Graf Eberhard [I.] von der Mark, Urkunden über die Belehnung mit der Stadt Dortmund und den übrigen streitigen Reichsgütern vorgelegt hätten, bleibt der Streit unentschieden. Graf Eberhard soll bis zu definitiven Entscheidung des Königs in ihrem Besitz bleiben. (1)

Dit is gescheyt, gesacht inde gekundiget zu Collen, na godes gebuͦrde dusent inde druhundert jar, des neysten dages sente Andreses dage des apostels.

(1) Von Juden ist hier keine Rede. Sie sind aber mitgemeint; vgl. WF01, Nr. 33.

Überlieferung:

Köln, HAStadt, Best. 210, U 2/677, Orig., dt., Perg.

  • EJ 6 (1971-1973), Sp. 176 f.;
  • EJ (dt) 5 (1928-1934), Sp. 1200.

(Diethard Aschoff) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 34, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-022g.html (Datum des Zugriffs)

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