Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 108

[zwischen 1324 und 1330]

Bischof Ludwig von Minden (1) beschwert sich bei dem Herzog von Braunschweig und Kaiser Ludwig IV. in einer langen Reihe von Punkten über Übergriffe des Rates und der Bürger von Minden. Klagen wegen der Juden der Stadt werden zu Beginn aufgeführt und nehmen fast ein Drittel der Urkunde ein.

Bischof Ludwig bekennt, dass er dem Rat und den Bürgern der Stadt schriftlich zugestanden habe (2), dass sie von den Juden eine Steuer in Höhe von zehn Mark Silber Bremischer Währung erheben dürften. Sie hätten allerdings eine höhere Steuer erhoben, was ihnen auch erlaubt gewesen sei, doch hätten sie entgegen der schriftlichen Vereinbarung die über die zehn Mark hinausgehende Summe nicht dem Bischof überwiesen. Darüber hinaus klagte der Bischof darüber, dass der Rat den Zins nicht noch mehr erhöht habe - zugunsten des Bischofs -, da die Zahl der in der Stadt ansässigen Juden deutlich angestiegen sei (went der joden hir nu vil mer is dan hir jo weren).

Weiterhin hätten die die Bürger bei dem Juden Bendit (van Benithe deme Joden) einen Kredit über 220 Mark Osnabrücker Pfennige aufgenommen, wofür der Jude allerdings auf eine Gülte von 20 Mark, die er ihnen abgekauft hatte, und 20 Mark versessenen Zinses verzichten musste. (3)

Weiterhin beklagte der Bischof, dass Juden vor das städtische Gericht gezogen würden, obwohl allein die bischöflichen Gerichte sowohl in geistlichen als auch in weltlichen Fragen zuständig seien, da die Bischöfe das Judenregal von alters vom Reich hätten.

Juden, die den Frieden gebrochen hatten (van den den joden, de husvredes brokes gethegen waren), seien auf 30 Mark verklagt worden. Ferner seien zwei Jüdinnen, die wegen angeblicher Straftaten (de mit undat bogrepen waren) vor das bischöfliche Gericht gestellt werden sollten, von den Bürgern daran mit Gewalt gehindert worden.

Es folgen weitere Klagen über andere Rechtsangelegenheiten. (4)

(1) Der Mindener Bischof Ludwig von Braunschweig (1324-1346) war ein Schwestersohn Ludwigs des Bayern; vgl. Rothert, Geschichte 1 (1951), S. 351.

(2) Die Urkunde ist verloren.

(3) Zu Bendit vgl. WF01, Nr. 87 und WF01, Nr. 142.

(4) Wenn die Ansicht von Krieg, Minden (1937), S. 162, richtig ist, wonach die Aufzeichnungen aus den Jahren um 1330 (WF01, Nr. 124) eine Antwort auf die Klage des Bischofs Ludwig darstellen, kann man, so WJ 1, Nr. 76, S. 90 f., Anm. 1, die vorliegende Urkunde auf die Zeit zwischen 1324 und 1330 einengen.

Überlieferung:

Minden, Kommunalarchiv, Stadt Minden A I, Nr. 55, Orig., lat., Perg.

(Diethard Aschoff) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 108, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-029q.html (Datum des Zugriffs)

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