Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 154

1336 April 13

Graf Adolf [II.] von der Mark nimmt den Juden Samuel und seine Frau Soeta (1) samt ihren Kindern, die ihnen noch geboren werden, und Angehörigen ihres Haushalts (familia) für die acht folgenden Jahre für einen jeweils zu Martini (in festo beati Martini) (2) zu entrichtenden Jahrestribut von sechs Schillingen und nicht mehr (nec aliquid amplius) in seinen Schutz in Unna oder anderswo in der Grafschaft Mark, wo es ihnen beliebt. Sie sollen alles Recht und alle Freiheit (omni iure et libertate) genießen wie die anderen Juden im Land des Grafen. Wenn sie wegziehen wollen, erhalten sie Geleitschutz für ihre Personen und ihre Güter.

Ankündigung des gräflichen Siegels.

Datum anno domini millesimo trecentesimo tricesimo sexto sabbato post dominicam qua cantatur Quasi modo geniti.

(1) Nach WJ 1, Nr. 104, S. 111, Anm. 1, entspricht der Name dem sonst gebräuchlichen Namen Dulce.

(2) November 11.

Überlieferung:

Dortmund, StadtA, Best. 1, Urkunde Nr. 61, Orig., lat., Perg.

(Diethard Aschoff) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 154, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/WF-c1-000y.html (Datum des Zugriffs)

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