Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

Zurück zur Übersicht

209 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 177.

Westfalen 1, Nr. 171

[vor 1340]

Eintrag in den deutschsprachigen Statuten der Stadt Dortmund (1):

Klagt ein Jude gegen einen Christen, von dem er kein Pfand hat, auf die Zinsen, kann der Christ seine Unschuld erweisen, sofern ihn nicht ein anderer zu überführen vermag: Beclaget en Jude enen kerstenen umbe woker, dar he nin pant vor ne hevet, dar is de kerstene narre siner bloten unschult to done, dan en gen ander over to gane. (2)

(1) Das Statut ist in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts (vor 1340) zu datieren; vgl. Dortmunder Statuten, S. CLXXVI; Magin, Status (1999), S. 98.

(2) Der Satz enthält nach Frensdorff (Dortmunder Statuten, S. 54, Kommentar 24) kein besonderes Recht für den jüdischen Gläubiger, sondern die Anwendung einer allgemeingültigen Norm. Besitzt der Gläubiger ein Pfand, hat er Beweisvorzug vor dem Schuldner, im anderen Fall hat er keine Möglichkeit, seine Klage per Eid zu bekräftigen, vielmehr ist dann der Schuldner berechtigt, die Schuld abschwören.

Überlieferung:

Dortmund, StadtA, Großes Stadtbuch, fol. 14v, Orig. (verloren), dt., Perg.

Kommentar:

Zu den Handschriften und Editionen der deutschsprachigen Statuten Dortmunds vgl. Dortmunder Statuten, S. 45-47, 151-165 und 352. Die dort ausführlicher beschriebenen Handschriften des Dortmunder Stadtarchives F (Rappe'sches Copialbuch) und Th (B. Mscr. 21) sowie eine Handschrift für Stadthagen aus dem 16. Jahrhundert ließen sich nur noch fragmentarisch (Rappe'sches Copialbuch, ohne den betreffenden Paragraphen) oder überhaupt nicht mehr nachweisen. Die Handschrift des 14. Jahrhunderts aus der Stadtbibliothek Lübeck (Ms. Jur. 4° 112) wurde im Zweiten Weltkrieg vernichtet. Zu einer Frensdorff nachtraglich bekannt gewordenen, weiteren Abschrift der lateinischen und auch deutschen Statuten in Stadthagen aus dem 15. Jahrhundert vgl. Frensdorff, Ausgabe (1882), S. 119 f. Auch diese ließ sich nicht mehr nachweisen.

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 171, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/WF-c1-002p.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht