Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1273-1347)

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Bm. Worms 1, Nr. 60

1294 März 18

Die Wormser Richter (iudices Wormacienses) bekunden, dass in ihrer Gegenwart der Wormser Bürger Gudelmann im Hof Davids, des verstorbenen Ritters, anerkannt hat, dass er ein Grundstück außerhalb des St. Andreastores, gelegen neben dem Gelbkraut (?) (iuxta lutum) (1) beim Friedhof der Juden von Worms (apud cimiterium iudeorum Wormatie), für einen Zins von einem Pfund Heller an den Priester Heinrich genannt von Sygin verpachtet hat.

Datum anno domini MCCXCIV, feria quinta ante dominicam Oculi. (2)

(1) Es ist unklar, was mit iuxta lutum gemeint ist. Lat. lutum kann Gelbkraut, Lehm, Straßendreck und Ähnliches bedeuten.

(2) Diese Urkunde ist in einem Kopialbuch des Wormser Reuerinnenklosters St. Andreas auf dem Berg überliefert. Da es im Darmstädter Staatsarchiv insgesamt sieben solcher Kopiare (C 1 A, 149, 150, 151, 152, 153, 154 und 155) gibt, war die Ermittlung der aktuellen Signatur dieser Quelle mit vertretbarem zeitlichen Aufwand nicht möglich. Die Transkription des Datums wurde übernommen aus Hessische Urkunden 2, Nr. 505, S. 488.

Überlieferung:

Darmstadt, StA, Signatur unbekannt, Abschr. (15. Jh.), lat., Papier.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 17.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO01, Nr. 60, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO01/CP1-c1-00on.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

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