Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 17

1348 [zwischen April 11 und Mai 9], [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1348: (1)

fol. 95v:

[1.] Der Jude Salman, genannt der Lange (Salman Longus iudeus), hat einen Arrest über ungenannte Pfänder des Müllers (mulnner) Wiker wegen einer Schuld in Höhe von fünf Pfund Hellern zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[2.] Der Jude Mannus (Manne) hat ungenannte Pfänder Heilo Stoss' aufgrund einer Schuld in Höhe von zwei Pfund Hellern und zwei Schilling Hellern zuzüglich der Zinsen von zwei Jahren erwirkt.

[3.] Der Jude Jakob von Weilnau (Wilnouwe) hat ein Pferd Dietrich Printsacks aufgrund ungenannter Schulden aufgeboten.

fol. 96r:

[4.] Der Jude Granam hat ein Urteil gegen den Schuster (sutor) Hesse erwirkt, wonach dieser in zwei Wochen einen Eid über eine Schuld von drei Pfund Hellern zuzüglich der Zinsen von drei Jahren leisten muss, oder Bürgen oder Pfänder zu stellen hat (Hesse sutor iurabit hodie ad quindenam pro III libris cum dampno [de] III annis; sive fideiussores et pignora). (2)

[5.] Eine ungenannte Jüdin (una iudea) hat gegen Berthold von Würzburg (Wurzeburg) einen Zahlungsbeschluss über eine ungenannte Schuld erwirkt.

[6.] Der Jude Süßmann hat ein Pferd des ungenanntes Sohnes Traumanns zum Roten Kopf als Pfand aufgeboten.

[7.] Der Jude Fide hat gegen Konrad Taubenei (Dubenei) einen Zahlungsbeschluss über fünf Pfund Heller zuzüglich der Zinsen von anderthalb Jahren erwirkt.

(1) Die Datierung ergibt sich aus den vorhergehenden respektive folgenden datierten Belegen.

(2) Nach dem UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 438, Anm. 3, soll diese Verhandlung am 30. März 1348 stattgefunden haben, was jedoch aufgrund der chronologischen Ordnung der Einträge nur schwerlich richtig sein kann. Wahrscheinlicher ist hingegen eine versehentliche Verwechslung der Monatsnamen, so dass hier der 30. April 1348 zugrunde gelegt wurde.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 4, fol. 95v-96r, Orig. (verbrannt), dt. und lat., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 438.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 17, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-000y.html (Datum des Zugriffs)

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