Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 48

1348 [zwischen August 20 und 26], [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1348: (1)

fol. 110v:

[1.] Der Jude Mussid, Sohn Gumperts von Zürich (de Zurch), hat gegen Folze, Sohn Fies, einen Zahlungsbeschluss über 30 Schilling Heller zuzüglich der Zinsen seit Martini (2) erwirkt.

[2.] Der Jude Levi Berner (Lewe Bernner) hat gegen Junge Gise einen Zahlungsbeschluss über dreieinhalb Pfund Heller erwirkt.

fol. 111r:

[3.] Abraham, der Jude von Friedberg (iudeus de Frideberg), hat gegen Folze von Friedberg und Kunze Starkerad einen Zahlungsbeschluss über elf Pfund Heller zuzüglich der Zinsen von anderthalb Jahren erwirkt.

[4.] Der Jude Gumpert von Zürich (de Zurch) hat gegen Klaus Breitenlocher einen Zahlungsbeschluss über 28 Schilling Heller zuzüglich der Zinsen eines Jahres erwirkt.

[5.] Der Jude Mannus (Manne) hat gegen Konrad Taubenei (Dubenei) einen Zahlungsbeschluss über dreieinhalb Pfund Heller zuzüglich der Zinsen von zweieinhalb Jahren erwirkt.

[6.] Der Jude Mannus (Manne) hat gegen Lutz Gambecher einen Zahlungsbeschluss über zehn Schilling Kölner Pfennige zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[7.] Die Jüdin Dulca hat gegen Günther in Sachsenhausen einen Zahlungsbeschluss über neuneinhalb Pfund Heller zuzüglich der Zinsen erwirkt.

fol. 111v:

[8.] Der Jude Hanauer (Hanauwe iudeus) hat die Verhängung einer Strafgebühr gegen einen ungenannten Elsässer erwirkt, wie es Tilo [Keppeler] (3) es weiß. Er weiß es (4).

(1) Die Datierung ergibt sich aus der vorhergehenden respektive folgenden datierten Verhandlung.

(2) 1347 November 11.

(3) Tilo Keppeler war oberster weltlicher Richter der Stadt Frankfurt.

(4) In der Vorlage einfach scit. Es dürfte sich hierbei um einen Nachtrag handeln.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 4, fol. 110v-111v, Orig. (verbrannt), dt. und lat., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 443.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöfengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 48, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-001f.html (Datum des Zugriffs)

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