Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 28

1353 Dezember 17, Mainz

Karl [IV.], Römischer König und König von Böhmen, bekundet, dass er für sich und seine Nachfolger (nach komen), für seine frunde und für jedermann auf alle Ansprüche und Forderungen (ansprach, heischunge und vorderunge) verzichtet hat und verzichtet, die er von Reichs wegen oder andere gegenüber dem Schultheißen, dem Rat, den Bürgermeistern, den Burgmannen und allen Bürgern seiner Stadt Oppenheim haben könnten in Bezug auf den Zoll, der nun schon längere Zeit in Oppenheim entfremdet ist (der itzunt twielang do zu Oppenheim genomen ist), die ums Leben gekommenen Juden (von dez wegen daz die iuden doselbist tot beliben) oder andere Dinge und Angelegenheiten, wie diese sich auch bis zum heutigen Tag entwickelt haben (verlouffen hant). Weder Karl noch seine Nachfolger noch sonst jemand von des Reiches oder einer anderen Person wegen will bzw. soll Forderungen an die genannten Burgmannen oder Bürger oder irgendeinen von ihnen geltend machen oder in Zukunft (ymmermer) erlangen auf irgendeine Weise, was durch besondere königliche Gnade gewährt wird.

Ankündigung des königlichen Siegels.

[…] gebin […] zu Meintz, nach Cristus geburtte dreuczenhundirt iar, dornoch in dem dreyundfumfczigstem iare, dez dinstags nach santh Lucyen tage, in dem achten iare unsirr reiche.

Überlieferung:

Darmstadt, StA, A 13, Nr. 11, Orig., dt., Perg.

  • MGH Const. 10, Nr. 748, S. 564 f.
  • Held, Rathofkapelle (2000), S. 26;
  • GJ 2, 2, S. 631 f.;
  • Krause, Stadt (1927), S. 145.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 29.06.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 28, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/CP1-c1-00pd.html (Datum des Zugriffs)

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