Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 94

1363 Januar 20

Heinze Frosch (Heintze Froͤsch), Unterschultheiß zu Oppenheim, und sein Sohn Arnold (Arnolt) bekunden, dass sie und ihre Erben Christian (Cristian) zu Lichtenberg, Bürger zu Mainz (Mentze), und seinen Erben 200 gute kleine, schwere Gulden sowie 36 gute Gulden schuldig sind. Sie geloben dieses Geld zur Friedberger Messe nach Ostern (zuͦ Friedeberger markite, der nuͦ nach oͤstern aller nehst komen sal) zu erstatten. Sollten sie dies nicht tun, sind Christian und seine Erben ermächtigt, die Summe auf Kosten der Schuldner unter den Juden (under den iuden) (1) auf Schaden zu nehmen oder Güter bzw. Waren dafür (auf Kredit) zu kaufen. Für den Fall, dass sie letzteres tun und beim Verkauf einen Verlust erleiden, geloben die Aussteller, diesen gleich dem Hauptgut zu ersetzen, wobei Christian bzw. seine Erben nicht verpflichtet sind, ihren Schaden durch Eidesleistung zu beweisen, vielmehr genügt Christians Wort. Die Aussteller versichern, diese Vereinbarung nicht mit rechtlichen Mitteln zu unterlaufen.

Siegelankündigung beider Aussteller.

Datum anno domini millesimo CCͦCLXIIIᵒ, feria sexta ante Conversionem beati Pauli.

(1) Heuser, Namen (2008), S. 283, hat "unter den Juden" insofern missverstanden, als damit nicht das Mainzer Judenviertel gemeint ist.

Überlieferung:

Darmstadt, StA, B 19, Nr. 32, Orig.; https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=v5360117 (Digitalisat), dt. und lat., Perg.

  • Heuser, Namen (2008), S. 283.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 94, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00b4.html (Datum des Zugriffs)

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