Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 84a

1362 Juli 24, [Kassel]

Bürgermeister Johann Rudewig sowie Albert Vollmarshausen (Folmorshusin), Johann von den Weingärten (von den Wingartin), Kurt von Bettenhausen (Curd von Bettinhusin) und Hentze hern Hentzen (1), Schöffen in der Neustadt zu Kassel über der Fulda (in der nuwinstad zuͦ Cass[el] ubir der Foylde), bekunden, dass ihr gegenwärtiger Schöffenkollege Ospracht Bunen und seine Frau Katharina (Katherine) vor ihnen erschienen sind und eine lötige Mark Geldes als alljährlich zu Ostern fällige Gülte von ihrem Wohnhaus und von neun Äckern vor dem Gehege, die Hans Rudewig gehörten, aber von diesem Ospracht überlassen wurden, für bezahlte zehn lötige Mark an Werner, den Sohn von Kurt Schuhworte (Wernhero, Curdis son Schuchwortin), dessen rechtmäßige Geschwister und Gertrud, die Frau von Johann Drossel (Iohannis Drossiln vrouwe), verkauft haben. Werden Ospracht bzw. seine Erben bezüglich der Zahlung besagter Gülte säumig, haften sie auch für den Schaden, den die Käufer der Rente durch Aufnahme des geschuldeten Betrags bei Juden oder Christen zahlen müssen (wilcherleye kuntlich mogelich schade dar uff ginge zuͦ iudin odir zuͦ cristin, den solden dy genantin vorkoufere bezalin myt deme houbidgelde ane widdersproche).

Ankündigung des großen Stadtsiegels.

Datum anno domini Mᵒ CCCᵒ LX secundo, in vigilia beati Iacobi apostoli.

(1) Wahrscheinlich ist an dieser Stelle die Bezeichnung 'Sohn von' ausgefallen.

Überlieferung:

Marburg, StA, Urk. 15, Nr. 228, Orig., dt. und lat., Perg.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 29.06.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 84a, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00gj.html (Datum des Zugriffs)

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